Hinweise zum Praktischen Jahr wegen der Corona 19-Pandemie!

Liebe PJ-Studierende,

aufgrund der derzeitigen Covid  19–Pandemie möchten wir Ihnen mitteilen, dass die „Quarantäne“ für Reiserückkehrer als Fehltage im "Praktischen Jahr" gelten.

Es stehen Ihnen für das gesamte PJ 30 Fehltage zu, und es dürfen bis max. 20 Fehltage in einem 16-wöchigen Tertial genommen werden.Bei einem gesplittet Tertial ist kein Fehltag erlaubt. Ggf. müssten Sie das Tertial wiederholen. Unter www. PJ-Portal.de mit PJ-Tertial-Beginn ab 16.11.2020 ist eine Umbuchung noch bis 11.10.2020 möglich. Beachtet bitte die Hinweise unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-173... Was gilt für Reiserückkehrende und Einreisende nach Deutschland (Stand 16.09.2020)

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft - innerhalb von 72 Stunden - auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können. Das haben Bund und Länder am 27. August beschlossen. Bund und Länder betonen außerdem, wo immer möglich, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten. (Zu bedenken sind auch gecancelte Rückflüge) Für Reisende, die aus einem Land zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, endete die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei testen zu lassen mit Ablauf des 15. Septembers 2020. Weitere Fragen und Antworten für Reiserückkehrende finden Sie hier. Die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts finden Sie hier.  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherhe...

Das RKI führt zudem in einer regelmäßig aktualisierten Liste Staaten auf, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Ab dem 1. Oktober gilt für Corona-Risikogebiete automatisch auch eine Reisewarnung.