Anerkennung: Erasmus+ Studienaufenthalte und Erasmus+ Online Learning Agreement
Anerkennungsprozedere vor Beginn des Auslandsaufenthaltes: Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA)
Merkmal des Erasmus+ SMS Programms ist es, dass Ihnen die an der ausländischen Partneruniversität erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden können.
Mit dem Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA) schließen Sie einen Vertrag zwischen Ihnen, der Partneruniversität und der TUM ab. Dieser regelt für Sie im Vorfeld Ihres Aufenthaltes die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der TUM.
Das Online Learning Agreement (OLA) ist eine zwingende Voraussetzung für Ihren Anspruch auf das Erasmus+ Stipendium und muss von Ihnen digital über die OLA Plattform bei der Erasmus-Beauftragten Ihrer TUM School eingereicht werden. Das OLA besteht aus 2 Teilen:
- Online Learning Agreement Teil 1 - „Before the Mobility“
- Online Learning Agreement Teil 2 - „During the Mobility“ (im Falle von Kursänderungen vor Ort an der Partneruniversität)
Um Kurse aus dem Auslandssemester anerkennen zu lassen, müssen Sie eine sogenannte 1:1-Anerkennung bei der verantwortlichen Klinik / beim zuständigen Lehrstuhl beantragen. Dabei werden ausländische Kurse direkt als äquivalent zu TUM-Kursen anerkannt.
Die Chancen auf Anerkennung sind umso größer, je ähnlicher die Veranstaltung im Ausland derjenigen an der TUM ist. Achten Sie also darauf, dass der (zeitliche) Umfang (SWS, ECTS) der ausländischen Lehrveranstaltungen mit dem (zeitlichen) Umfang der Lehrveranstaltungen an der TUM übereinstimmt, bzw. im Ausland nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Lehrinhalte bzw. die Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.
Bitte beachten Sie, dass eine (Vorab-)Anerkennung nur möglich ist, wenn der entsprechende TUM-Kurs Teil Ihres Studiengangs Humanmedizin ist (vgl. Studienbaum in mediTUM). Zudem darf die Prüfungsleistung noch nicht an der TUM abgelegt worden sein.
Kümmern Sie sich um die Zusammenstellung von Informationen zu den Lehrinhalten, Lernzielen, (zeitlichem) Umfang (SWS, ECTS) etc. der einzelnen, ausländischen Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität. --> Informationen finden Sie i.d.R. auf den Webseiten der Partnerunis und / oder bei den Erasmus+ Koordinatoren vor Ort.
Informieren Sie sich hierzu auch bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte.
Bitte senden Sie folgende Informationen über die zu prüfende Lehrveranstaltung an der Gastuniversität als Link und/oder PDF-Datei an die Fachbetreuer/innen bzw. die Kliniken (den Lehrstuhl):
- Lehrinhalte
- Lernziele
- Angaben zum (zeitlichen) Umfang (SWS, ECTS)
NB: Der alleinige Titel einer Lehrveranstaltung bzw. ein Auszug des Stundenplans sind für die Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht ausreichend!
Die zuständigen Fachbetreuer/innen prüfen die Informationen und unterschreiben auf der sogenannten „Vorab-Gleichwertigkeitsbescheinigung“ --> Bitte ausreichend Vorlaufzeit einplanen!
Durch die Unterschrift der jew. verantwortlichen Fachbetreuer*innen auf der sogenannten "Vorab-Gleichwertigkeitsbescheinigung" holen Sie sich im Vorfeld die verbindliche Zusicherung der Anerkennung ein. Kann die Anerkennung vorab nicht zugesagt werden, müssen die Fachbetreuer*innen dies schriftlich auf selbigem Formular begründen.
Hintergrund
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen bildet die Lissabon-Konvention, die 2007 in Deutschland per Gesetz in nationales Recht überführt wurde sowie im klinischen Medizinstudium die ÄAppO (vom 27.06.2002).
Hochschulen sind verpflichtet:
- Zu begründen, warum eine Studienleistung nicht anerkannt werden kann. --> Es gilt das Kriterium „des wesentlichen Unterschieds“.
- Anerkennungsentscheidungen in einem angemessenen Zeitraum durchzuführen.
(vgl. Nexus Leitfaden der HRK zur Anerkennung)
Studierende sind verpflichtet:
- Ausreichende Informationen über eine Anerkennungsentscheidung bereitzustellen
- Eine Lernvereinbarung, ein sogenanntes (Erasmus+) Online Learning Agreement, über die geplanten Studienleistungen mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung abzuschließen und die erbrachte Qualifikation durch Nachweise zu belegen (i.d.R. mit dem Transcript of Records der Gasteinrichtung).
Das Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA) ist die Grundlage für die finanzielle Erasmus+ Förderung und die Anlage zum Grant Agreement.
Beide Dokumente müssen vor Beginn der Mobilität von allen drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierende) verabredet und genehmigt sein. Ein nachträglicher Abschluss der Dokumente ist nicht zulässig!
NB: Ihnen steht die vollständige Anerkennung aller Studienleistungen zu, die im Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA) vereinbart wurden.
Voraussetzungen:
- Die Studienleistung ist Bestandteil des TUM Studiengangs Humanmedizin
- Es wurden zwischenzeitlich keine vergleichbaren Studienleistungen an der TUM erbracht.
- Inhalt und Umfang der jew. ausländischen Studienleistungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
- Es wurden alle prüfungsrechtlichen Vorgaben eingehalten.
Liebe Medizinstudierende,
diese Übersicht bisher anerkannter ausländischer Lehrveranstaltungen von Erasmus+ / SEMP Partneruniversitäten im Studiengang Humanmedizin generieren sich aus den Erfahrungsberichten und persönlichen Erzählungen ehemaliger Erasmus+ /SEMP Austauschstudierender.
Diese Aufstellung soll Ihnen als eine erste Orientierung dienen, es besteht hier jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit!
Bitte beachten Sie: Die Übersicht der bisher anerkannten Lehrveranstaltungen bedeutet keine automatische Anerkennung in der Zukunft. Sie müssen immer auch die jew. Fachbetreuer an den (Klinik-)Lehrstühlen um eine Überprüfung der Lehrinhalte mittels Vorab-Äquivalenzbescheinigung bitten.
Wenn Sie als ehemaliger Erasmus-Outgoing-Studierende zusätzliche Informationen zur Fächerübersicht beitragen können, oder Fehler entdecken, teilen Sie uns dies bitte mit, per e-mail an international.med.sto@mh.tum.de
Vielen Dank!
Hinweise zum korrekten Ausfüllen des Erasmus+ Online Learning Agreements (OLA)
Auf der OLA Plattform können Sie direkt einen Account anlegen. --> Hinweis: Bitte registrieren Sie sich unbedingt mit Ihren TUM Zugangsdaten für TUMonline. Alternativ können Sie auch die Erasmus+ App im App Store downloaden und sich dort registrieren. Über die App ist ein Zugang zum OLA ebenfalls mit der TUM Kennung möglich.
Um das Erasmus+ Stipendium zu erhalten, müssen Sie an der Partneruniversität Kurse im Umfang von mind. 10 ECTS pro Semester belegen und bestehen. Diese Kurse sind unabhängig davon, ob sie nach der Rückkehr anerkannt werden können / sollen. Maßgeblich für das TUM Global & Alumni Office ist das finale Transcript of Records der Partneruniversität!
Die ausschließliche Belegung von rein praktische Kursen (z.B. nur von Blockpraktika in den Kliniken) ist nicht zulässig! In diesem Fall müssten Sie sich für das Erasmus+ SMP Programm bewerben.
Einen detaillierten Leitfaden zum korrekten Ausfüllen des Online Learning Agreements (OLA) finden Sie in der untenstehenden Datei zum Download! (Bitte hierfür vorab in mediTUM anmelden, sonst können Sie nicht auf den Leitfaden zugreifen!)
Teil 1: “Before the Mobility”
Das vollständig ausgefüllte und von allen Parteien digital genehmigte OLA muss bis spätestens einen Tag vor Antritt Ihrer Mobilität (laut Angabe im Grant Agreement) beim TUM Global & Alumni Office eingehen (via Upload im MoveON Portal). Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf den Erasmus+ Mobilitätszuschuss.
Sollte die Partneruniversität das unterschriebene OLA bereits zu einem früheren Zeitpunkt fordern, dann ist für Sie die Frist der Partneruniversität maßgeblich!
Sie benötigen für alle Lehrveranstaltungen, die Sie sich im Rahmen der 1:1 Anerkennung als äquivalent zu den TUM-Kursen anerkennen lassen möchten, zwingend eine von den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen unterschriebene "Vorab-Gleichwertigkeitsbescheinigung".
Sobald Sie das Erasmus+ OLA vollständig ausgefüllt und abgeschickt habem, müssen Sie alle vunterschriebenen "Vorab-Gleichwertigkeitsbescheinigungen" an die Erasmus+ Beauftragte der School schicken, per E-Mail an: international.med.sto@mh.tum.de
Teil 2: “During the Mobility”
Sie haben die Möglichkeit Ihre Kurswahl an der Partneruniversität vor Ort zu ändern.
Dafür muss das Online Learning Agreement „During the Mobility" bis spätestens 5 Wochen nach Semesterstart an der Partneruniversität ausgefüllt und das dreifach genehmigte OLA (Studierende, TUM School, Partneruniversität) beim TUM Global & Alumni Office eingehen (via Upload im MoveON Portal).
Andernfalls behält sich das TUM Global & Alumni Office vor, Ihr Stipendium gegebenenfalls zurückzufordern.
Wenn Sie sich neu gewählte Kurse anerkennen lassen möchten, müssen Sie erneut eine 1:1-Anerkennung bei der verantwortlichen Klinik / beim zuständigen Lehrstuhl beantragen.
Dazu benötigen Sie deren Unterschrift der jew. zuständigen Fachbetreuer*innen auf der „Vorab-Gleichwertigkeitsbescheinigung“. Diese senden Sie bitte wieder per E-Mail an: international.med.sto@mh.tum.de
Anerkennungsprozedere nach der Rückkehr aus dem Erasmus+ Auslandssemester
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland ist folgendes zu tun:
1. Sie senden den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen der einzelnen Studienleistungen per E-Mail folgende Unterlagen:
- Transcript of Records der ausländischen Erasmus+ Partneruniversität (= offizielles Notenblatt mit Übersicht der belegten Fächer an der Partneruniversität bzw. Leistungsnachweise aus dem Ausland mit Noten). Hinweis: Eine Note muss vorhanden sein! Nur eine Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend!
- Finale Äquivalenzbescheinigung (= Bestätigung über die Gleichwertigkeit einer ausländischen Studienleistung, siehe untenstehende Date zum Download!): Sie füllen für jede (Teil-)Studienleistung aus dem Ausland eine Finale Äquivalenzbescheinigung aus, z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie. Die Formulierung muss dabei genau dem Titel der Studienleistung entsprechen, wie diese in der Leistungsübersicht in mediTUM aufgeführt ist. Erkennen die jew. Fachbetreuer*innen die Leistung an, werden sie die Finale Äquivalenzbescheinigung unterschreiben und abstempeln.
2. Teilleistung
Die Finale Äquivalenzbescheinigung senden Sie anschließend an den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de) und bitten um Eintragung der anerkannten Teilleistung in Ihre Leistungsübersicht in mediTUM.
3. Gesamtleistung
Lassen Sie sich jedoch eine Gesamtleistung anerkennen, z.B. eine gesamte Studienleistung, das aus mehreren Teilleistungen besteht, muss dies vom Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern anerkannt werden. Bitte beachten Sie: Die meisten Blockpraktika (aber nicht alle) entsprechen z.B. einer Gesamtstudienleistung.
Bevor Sie sich dazu an das Landesprüfungsamt wenden, müssen Sie auch hier im Vorfeld die Unterschriften der jew. Fachbetreuer*innen auf den Finalen Äquivalenzbescheinigungen einholen. Die Formulierung muss auch hier genau dem Namen des Titels in der Leistungsübersicht in mediTUM enstprechen.
Anschließend wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern und reichen dort folgende Unterlagen ein:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung / Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)
- Physikumszeugnis (Kopie)
- Immatrikulationsnachweis der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
- Transcript of Records der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen (= Finale Äquialenzbescheinigungen), unterschrieben von den jew. Fachbetreuer*innen
- (Erasmus+) Learning Agreement oder Acceptance Letter (Kopie)
- ausgefülltes Antragsformular des Landesprüfungsamtes (s.u.)
- ggf. Übersetzungen von nicht deutschsprachigen Unterlagen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher
Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Anerkennungsprozedere sowie das Antragsformular.
Kosten: derzeit 30,- € pro Anerkennungsbescheid
E-Mail-Kontakt: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Hinweis: Wird Ihnen ein Gesamtleistungsnachweis anerkannt, erhalten Sie keine Note für diesen Schein, trotz Note aus dem Ausland. Eine Note erhalten Sie nur, wenn sämtliche Teilleistungsnachweise einzeln benotet wurden.
Im Anschluss kontaktieren Sie bitte den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de) damit dieser die Gesamtleistung in mediTUM eintragen kann.
Formular "Finale Äquivalenzbescheinigung", das von den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen unterschrieben werden muss.
Zusammenfassung
Teilleistung und Gesamtleistung:
--> Immer erst zum Lehrstuhl bzw. zu den jew. Fachbetreuern gehen: diese müssen die Gleichwertigkeit der Leistung anerkennen und bestätigen, dass die Leistung erbracht wurde (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe Download oben)
1. Teilstudienleistung (z.B. nur Klausur): Studierendensupport muss Note umrechnen/übernehmen. --> Grundlage: z.B. Notenschlüssel/-legende auf Transcript of Records
Bsp.: Es handelt sich um eine Teilleistung: z.B. Praktikumstag Palliativmedizin --> Sie können mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung in die Sprechstunde des Studierendensupports kommen und dieser trägt die anerkannte Studienleistung in Ihre Leistungsübersicht in mediTUM ein.
2. Gesamtstudienleistung (z.B. Blockpraktikum Chirurgie): Lehrstuhl/Fachbetreuer*innen bestätigen lediglich inhaltliche Gleichwertigkeit der Studienleistung. Studierende müssen Studienleistung beim Landesprüfungsamt für Humanmmedizin final anerkennen lassen. Dieses vergibt keine Note, nur „bestanden/nicht bestanden“.
Bsp: Es handelt sich um eine Gesamtschein, z.B. Blockpraktikum Chirurgie --> Hier müssen Sie mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung erst zum Landesprüfungsamt gehen und sich die Leistung anerkennen lassen.
Anschließend bringen Sie dem Studierendensupport die Bestätigung vom Landesprüfungsamt, so dass diese in die Leistungsübersicht in mediTUM eintragen werden kann.