Prozedere Anerkennung: Erasmus+ Studienaufenthalte (Learning Agreement)
ERASMUS+ SMS: Anerkennungsprozedere, Teil 1
Merkmal des Erasmus-Programms ist es, dass Ihnen die an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden können.
Dafür suchen Sie sich Fächer bzw. Module an der Partneruniversität aus, die sie belegen möchten. Deren Inhalte besprechen Sie anschließend hinsichtlich einer möglichen Anerkennung mit den, für die jeweiligen Studienleistungen, verantwortlichen Fachbetreuer*innen an den Kliniken.
Informieren Sie sich hierzu vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte. Ebenso sollten Sie sich bei Ihrer Partnerhochschule über Veranstaltungen und Kurse (Zeitumfang, Inhalte) informieren. So können Sie diese mit unseren Veranstaltungen vergleichen und Ihre Fachbetreuer*innen darüber informieren und befragen.
Die Chancen auf Anerkennung sind umso größer, je ähnlicher die Veranstaltung im Ausland derjenigen Lehrveranstaltung an der TUM Fakultät für Medizin ist. Achten Sie also darauf, dass der zeitliche Umfang, Praktikumstage, Seminare usw. mit denen an unserer Fakultät überein stimmen, bzw. dort nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Fachinhalte, Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.
Durch die Unterschrift der jew. verantwortlichen Fachbetreuer*innen auf dem „Laufzettel Feststellung der Gleichwertigkeit einer Studienleistung im Ausland vor dem Auslandsaufenthalt für das ERASMUS+ Learning Agreement“ holen Sie sich vorab die verbindliche Zusicherung der Anerkennung ein. Kann die Anerkennung vorab nicht zugesagt werden, müssen die Fachbetreuer*innen dies schriftlich auf selbigem Formular begründen.
Generell gilt: Nur bei Vorlage des jew. Laufzettel Feststellung der Gleichwertigkeit einer Studienleistung im Ausland vor dem Auslandsaufenthalt für das ERASMUS+ Learning Agreement kann die Unterschrift auf dem Online Learning Agreement (OLA) durch die Auslandsbeauftragte erfolgen!
Sie als Studierende sind dazu verpflichtet:
a) Vor dem ERASMUS+ SMS Auslandsaufenthalt:
- Die für die jeweiligen Studienleistungen verantwortlichen Fachbetreuer*innen an den Kliniken vor dem Antritt des Aufenthaltes über ihren Aufenthalt im Rahmen des Austauschprogrammes zu informieren und um Feststellung der Gleichwertigkeit für die Fächer an der Partnerhochschule zu bitten.
- Den Fachbetreuern dafür Unterlagen zur Verfügung stellen, welche die Kursinhalte und den Stundenaufbau /-umfang des an der Partneruniversität zu belegenden Faches erkennen lassen. Dazu zählen detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten der Veranstaltungen sowie konkrete Angaben zu den SWS und ECTS. --> NB: Der alleinige Titel einer Lehrveranstaltung bzw. ein Auszug des Stundenplans sind nicht ausreichend! In der Regel stellen die Gasthochschulen diese Informationen auf deren Webseiten zur Verfügung. Ggf. müssen auch die Koordinatoren der Gasteinrichtung direkt angeschrieben werden.
b) Nach dem Erasmus+ SMS Auslandsaufenthalt:
- Einen Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der im Erasmus+ SMS Learning Agreement vereinbarten Studienleistung (i.d.R. ein Transcript of Records) bei den jeweiligen Fachbetreuern einzureichen, mit dem die an der Partneruniversität absolvierten Studienleistungen nachgewiesen werden. Dazu verwenden Sie die unten zum Download zur Verfügung stehende Finale Äquivalenzbescheinigung über den Leistungsnachweis (= Gleichwertigkeitsbescheinigung). Für jede (Teil-)Leistung aus dem Ausland muss eine Äquivalenzbescheinigung ausgefüllt werden (z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie). Die Formulierung muss dabei genau derjenigen in der Liste der Leistungsnachweise (MediTUM) entsprechen. Erkennt der Fachbetreuer die Leistung an, wird er die Äquivalenzbescheinigung abzeichnen und abstempeln.
Weiteres Prozedere zur Anerkennung: siehe Info-BOX mit der Anleitung zur Anerkennung, Teil 2!
ERASMUS+ SMS: Hinweise zum Online Learning Agreement (OLA)
Das Online Learning Agreement (OLA) ist als Anlage zum Grant Agreement Grundlage für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Es muss vor Beginn der Mobilität von allen drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierende) unterzeichnet und datiert sein. [Transparenz]
Auf der OLA Plattform können Sie direkt einen Account anlegen: https://www.learning-agreement.eu/user/login --> Hinweis: Bitte registrieren Sie sich unbedingt mit Ihren TUM Zugangsdaten für TUMonline.
Alternativ können Sie die Erasmus+ App im App Store downloaden und sich dort registrieren. Über die App ist ein einfacher Zugang zum OLA mit der TUM Kennung möglich.
Die entsendende Hochschule und die Gasteinrichtung sind verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden eine „Lernvereinbarung“ (Online Learning Agreement) abzuschließen. Ein nachträglicher Abschluss der Dokumente ist nicht zulässig. Änderungen des Learning Agreement nach Eintreffen des Studierenden an der Gasthochschule sind bis fünf Wochen nach dem Semesterbeginn an der Gasthochschule möglich und von den drei Parteien im Teil „Changes to the Learning Agreement During Mobility“ zu vereinbaren. [Fristen]
Das Online Learning Agreement (OLA) enthält Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse. […] Alle akademischen Leistungen müssen entsprechend der Programmziele und der Erläuterungen zum Online Learning Agreement – so wie in diesem vereinbart – anerkannt werden. [Anerkennung]
Nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes stellt die Gasteinrichtung Ihnen, entsprechend dem Online Learning Agreement (OLA), ein Transcript of Records aus. [Konsistenz]
Learning Agreement
Einen detaillierten Leitfaden zum korrekten Ausfüllen des Online Learning Agreements (OLA) finden Sie in der untenstehenden Datei zum Download! (Bitte hierfür vorab in mediTUM anmelden, sonst können Sie nicht auf den Leitfaden zugreifen!)
BEFORE THE MOBILITY
Das vollständig ausgefüllte und von allen Parteien digital unterschriebene Online Learning Agreement (OLA) muss von Ihnen vor Antritt der Mobilität als PDF-Datei im MoveON Portal hochgeladen werden.
Das Dokument muss neben Ihrer eigenen, digitalen Unterschrift auch die digitalen Unterschriften der Erasmus-Beauftragten der eigenen Fakultät sowie der zuständigen Person an der Partneruniversität enthalten. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch auf den Erasmus+ Mobilitätszuschuss.
Darüber hinaus müssen Sie für alle Fächer, die Sie sich anerkennen lassen möchten, vorab, eine von den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen unterschriebene "Vorab-Äquivalenzbescheinigung" an die Erasmus+ Beauftragte der Fakultät schicken, per E-Mail an: international.mec.med@tum.de
DURING MOBILITY
Bis 5 Wochen nach Semesterstart an der Partneruniversität haben Sie die Möglichkeit Änderungen am Online Learning Agreement (OLA) vorzunehmen. Wenn Sie Änderungen an der Kurswahl vornehmen, sind Sie verpflichtet ein unterschriebenes "Changes to Learning Agreement During Mobility“ über die Online Plattform bzw. die App einzureichen. Nachdem alle drei Parteien das OLA unterschrieben haben, generieren Sie wieder ein PDF und laden das OLA im MoveON Portal in folgendem Formular „Outgoing – Erasmus Learning Agreement During Mobility“ hoch. Andernfalls behält sich das TUM Global & Alumni Office vor, Ihr Stipendium gegebenenfalls zurückzufordern.
AFTER MOBILITY:
- Füllen Sie das „Course Alignment“ aus. Die Vorlage (Excel Tabelle) finden Sie auf der Erasmus+ Webseite des TUM Global & Alumni Office unter Downloads. https://www.international.tum.de/erasmusstudium/
- Gleichen Sie die Kurse aus dem Transcript of Records mit den Angaben auf dem Learning Agreement / Learning Agreement „During Mobility“ ab. Begründen Sie Abweichungen.
- Tragen Sie die beantragte / beabsichtigte Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung ebenfalls ein.
- Laden Sie das Course Alignment zusammen mit den anderen After Mobility Unterlagen im MoveON Portal hoch.
WICHTIG:
- Das Grant Agreement und das Online Learning Agreement (OLA) sind zwingende Voraussetzung für Ihren Anspruch auf den Erasmus Austauschplatz und den Erhalt des Erasmus+ Mobilitätszuschusses.
- Reichen Sie das LA unbedingt vor Antritt Ihrer Mobilität über die OLA Plattform bzw. über die Erasmus+ App bei der Auslandsbeauftragten Ihrer TUM Fakultät für Medizin zur Unterschrift ein. Das von allen Parteien unterschriebene und vollständige OLA müssen Sie am Ende als PDF-Datei im MoveON Portal hochladen.
- Sie müssen mindestens zwei semesterbegleitende Kurse an der Partneruniversität erfolgreich ablegen.
- Falls die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, ist das TUM Global & Alumni Office berechtigt, Ihren Erasmus+ Mobilitätszuschuss zurückzufordern!
ERASMUS+ SMS: Anerkennungsprozedere, Teil 2
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland ist Folgendes zu tun:
1. Sie suchen die jew. zuständigen Fachbetreuer*innen der einzelnen Fächer mit den folgenden Unterlagen auf:
- Transcript of Records (= offizielles Notenblatt mit Übersicht der belegten Fächer an der Partneruniversität bzw. Leistungsnachweise und Scheine aus dem Ausland / Learning Agreement mit Note, Noten evtl. übersetzt ins deutsche Notensystem). Hinweis: Eine Note muss vorhanden sein! Nur ein Schein über die Teilnahme reicht nicht!
- Finale Äquivalenzbescheinigung über den Leistungsnachweis (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe unten zum Download zur Verfügung stehende Datei!): Sie füllen für jede (Teil-)Leistung aus dem Ausland eine Finale Äquivalenzbescheinigung aus, z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie. Die Formulierung muss dabei genau dem Titel des Moduls/Fachs entsprechen, wie er in der Leistungsübersicht in mediTUM aufgeführt ist. Erkennen die jew. Fachbetreuer*innen die Leistung an, werden sie die Finale Äquivalenzbescheinigung abzeichnen und abstempeln.
2. Teilleistung
Mit der Finalen Äquivalenzbescheinigung suchen Sie Herrn Dr. Volkmann vom Studierendensupport auf und lassen die anerkannte Teilleistung in mediTUM in Ihre Lesitungsübersicht als bestanden eintragen.
3. Gesamtleistung
Lassen Sie sich jedoch eine Gesamtleistung anerkennen, z.B. ein gesamtes Fach, das aus mehreren Teilleistungen besteht, muss dies vom Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern anerkannt werden. Die meisten Blockpraktika (aber nicht alle) entsprechen z.B. einer Gesamtleistung.
Bevor Sie sich dazu an das Landesprüfungsamt wenden, müssen Sie auch hier im Vorfeld die unterschriebenen Finalen Äquivalenzbescheinigungen bei den jew. Fachbetreuer*innen einholen. Die Formulierung muss auch hier genau dem Namen des Titels in der Leistungsübersicht in mediTUM enstprechen.
Anschließend wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern und reichen dort folgende Unterlagen ein:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung / Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)
- Physikumszeugnis (Kopie)
- Immatrikulationsnachweis der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
- Transcript of Records der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
- Gleichwertigkeitsbescheinigungen (= Finale Äquialenzbescheinigungen), unterschrieben von den jew. Fachbetreuer*innen
- (Erasmus+) Learning Agreement oder Acceptance Letter (Kopie)
- ausgefülltes Antragsformular des Landesprüfungsamtes (s.u.)
- ggf. Übersetzungen von nicht deutschsprachigen Unterlagen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher
Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Anerkennungsprozedere sowie das Antragsformular.
Kosten: derzeit 30,- € pro Anerkennungsbescheid
E-Mail-Kontakt: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Hinweis: Wird Ihnen ein Gesamtleistungsnachweis anerkannt, erhalten Sie keine Note für diesen Schein, trotz Note aus dem Ausland. Eine Note erhalten Sie nur, wenn sämtliche Teilleistungsnachweise einzeln benotet wurden.
Im Anschluss kontaktieren Sie bitte Dr. Volkmann (TUM MEC), damit er die Gesamtleistung in MediTUM eintragen kann.
Formular "Finale Äquivalenzbescheinigung über den Leistungsnachweis", das von den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen unterschrieben werden muss.
Zusammenfassung
Teilleistung und Gesamtleistung:
--> Immer erst zum Lehrstuhl bzw. zu den jew. Fachbetreuern gehen: diese müssen die Gleichwertigkeit der Leistung anerkennen und bestätigen, dass die Leistung erbracht wurde (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe Download oben)
1. Teilleistung: (z.B. nur Klausur); Lehrstuhl muss Note umrechnen/übernehmen. --> Grundlage: z.B. Notenschlüssel/-legende auf Transcript of Records
Bsp.: Es handelt sich um eine Teilleistung: z.B. Praktikumstag Palliativmedizin --> Sie können mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde kommen und er trägt die Leistung in MediTUM ein.
2. Gesamtleistung/ganzer Schein: Lehrstuhl/Fachbetreuer bestätigt nur, „Leistung wurde erbracht“. Student muss zum Landesprüfungsamt für Medizin: dieses vergibt keine Note, nur „bestanden/nicht bestanden“.
Bsp: Es handelt sich um eine Gesamtschein, z.B. Blockpraktikum Chirurgie --> Hier müssen Sie mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung erst zum Landesprüfungsamt und lassen sich die Leistung anerkennen. Anschließend bringen Sie die Bestätigung vom Landesprüfungsamt zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde und er trägt die Leistung in MediTUM ein.