Prozedere Anerkennung: TUMexchange und Free Mover Studienaufenthalte
Allgemeines zur Anerkennung
Es können leider keine generellen Aussagen dazu gemacht werden, ob Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt werden, da diese Entscheidung bei den einzelnen Fachbetreuern liegt. Aber grundsätzlich sind die Aussichten auf eine Anerkennung recht gut, wenn man einige Punkte beachtet.
Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte.
Informieren Sie sich bei Ihrer Partneruniversität / Gasteinrichtung über Veranstaltungen und Kurse (Zeitumfang, Inhalte). So können Sie diese mit unseren Veranstaltungen vergleichen und Ihre Fachbetreuer darüber informieren und befragen.
Suchen Sie vor Ihrer Abreise die Fachbetreuer der Fächer auf, die Sie im Ausland belegen möchten. So können Sie die Möglichkeit einer Anerkennung abschätzen und erfahren, welche Kriterien für die Anerkennung verlangt werden. Endgültig kann die Frage nach Anerkennung erst nach Ihrer Rückkehr in Einzelabsprache mit dem Fachbetreuer geregelt werden! (Ansprechpartner an den Lehrstühlen)
Die Chancen auf Anerkennung sind umso größer, je ähnlicher die Veranstaltung im Ausland der unseren ist. Achten Sie also darauf, dass der zeitliche Umfang, Praktikumstage, Seminare usw. mit den unseren überein stimmen, bzw. dort nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Fachinhalte, Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.
Eine Note muss vorhanden sein! Nur ein Schein über die Teilnahme reicht nicht!
Vorgehensweise / notwendige Schritte für die Anerkennung
Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland ist Folgendes zu tun:
1. Sie suchen die jew. zuständigen Fachbetreuer*innen der einzelnen Fächer mit den folgenden Unterlagen auf:
- Transcript of Records (= offizielles Notenblatt mit Übersicht der belegten Fächer an der Partneruniversität bzw. Leistungsnachweise und Scheine aus dem Ausland / Learning Agreement mit Note, Noten evtl. übersetzt ins deutsche Notensystem)
- Informationen über Themengebiete und Zeitumfang der Vorlesungen, Seminare, Praktika (falls vorhanden), z.B. Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Partnerhochschule
- Finale Äquivalenzbescheinigung über den Leistungsnachweis (= Gleichwertigkeits-bescheinigung, siehe unten zum Download zur Verfügung stehende Datei!): Sie füllen für jede (Teil-)Leistung aus dem Ausland eine Äquivalenzbescheinigung aus, z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie. Die Formulierung muss dabei genau derjenigen in der Liste der Leistungsnachweise (MediTUM) entsprechen. Erkennt der Fachbetreuer die Leistung an, wird er die Äquivalenzbescheinigung abzeichnen und abstempeln.
2. Teilleistung
Mit der Äquivalenzbescheinigung gehen Sie zu Dr. Volkmann (TUM MEC) und lassen den Originalschein in der Liste der Leistungsnachweise abhaken.
3. Gesamtleistung
Haben Sie aber einen Gesamtleistungsnachweis (siehe fettgedruckte Punkte in der Liste der Leistungsnachweise), z.B. einen Schein über ein gesamtes Fach, das aus mehreren Teilnachweisen besteht, muss der Schein vom Landesprüfungsamt anerkannt werden. Die meisten Blockpraktika (aber nicht alle) entsprechen ebenfalls einer Gesamtleistung.
Bevor Sie zum Landesprüfungsamt gehen, holen Sie sich beim Fachbetreuer bitte eine Äquivalenzbescheinigung, deren Formulierung genau dem Namen des Gesamtleistungsnachweises der Meditum-Leistungsliste entsprechen muss.
Dann gehen Sie zum Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, und nehmen folgende Unterlagen mit:
- Immatrikulationsbescheinigungen vom Anfang des Studiums an, bzw. Studienbuch der Vorklinik und Immatrikulationsbescheinigungen der Klinik
- Physikumszeugnis
- Immatrikulationsnachweis der ausländischen Universität
- Äquivalenzbescheinigungen (= Gleichwertigkeits-bescheinigungen) der Fachbetreuer
- Transcript of records / Learning Agreement
- ausgefülltes Antragsformular des Landesprüfungsamtes (s.u.)
- ggf. Übersetzungen von nicht deutschsprachigen Unterlagen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher
Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern finden Sie ein Merkblatt zur Anrechnung von Studienleistungen, das sich auf Anrechnung von Auslands-Leistungsnachweisen bezieht. Es enthält wertvolle Informationen und eine Zusammenstellung der zu erbringenden Nachweise und Formulare.
Kosten: etwa 15,- € Bearbeitungsgebühr
E-Mail-Kontakt: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Hinweis: Wird Ihnen ein Gesamtleistungsnachweis anerkannt, erhalten Sie keine Note für diesen Schein, trotz Note aus dem Ausland. Eine Note erhalten Sie nur, wenn sämtliche Teilleistungsnachweise einzeln benotet wurden.
Im Anschluss kontaktieren Sie bitte Dr. Volkmann (TUM MEC), damit er die Gesamtleistung in MediTUM eintragen kann.
Zusammenfassung
Teilleistung und Gesamtleistung:
--> Immer erst zum Lehrstuhl bzw. zu den jew. Fachbetreuern gehen: diese müssen die Gleichwertigkeit der Leistung anerkennen und bestätigen, dass die Leistung erbracht wurde (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe Download oben)
1. Teilleistung: (z.B. nur Klausur); Lehrstuhl muss Note umrechnen/übernehmen. --> Grundlage: z.B. Notenschlüssel/-legende auf Transcript of Records
Bsp.: Es handelt sich um eine Teilleistung: z.B. Praktikumstag Palliativmedizin --> Sie können mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde kommen und er trägt die Leistung in mediTUM ein.
2. Gesamtleistung/ganzer Schein: Lehrstuhl/Fachbetreuer bestätigt nur, „Leistung wurde erbracht“. Student muss zum Landesprüfungsamt für Medizin: dieses vergibt keine Note, nur „bestanden/nicht bestanden“.
Bsp: Es handelt sich um einen Gesamtschein, z.B. Blockpraktikum Chirurgie --> Hier müssen Sie mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung erst zum Landesprüfungsamt und lassen sich die Leistung anerkennen. Anschließend bringen Sie die Bestätigung vom Landesprüfungsamt zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde und er trägt die Leistung in mediTUM ein.