Studienaufenthalte Europa: ERASMUS+ SMS und Swiss-European Mobility Programme

Programmbeschreibung

Das Programm Erasmus+ SMS sowie das Swiss-European Mobility Programme bieten Ihnen die Möglichkeit zu einem Studienaufenthalt an ausgewählten europäischen bzw. schweizer Partnerhochschulen der Fakultät im Rahmen des Erasmus-Netzwerks. Dabei sollen Sie fachliche, sprachliche und kulturelle Aspekte Ihrer Partneruniversität kennenlernen.

Das Erasmus+ sowie das Swiss-European Mobility Programme unterstützen Sie mit einem Mobilitätszuschuss, der Ihre Mehraufwendungen aufgrund des Auslandsaufenthaltes abdecken soll und befreien Sie von ausländischen Studiengebühren. Zudem erhalten Sie administrative Hilfe der Partnerhochschule bei Wohnungssuche und Behördengängen.

Für das Erasmus+ Programm gibt es auch eine offizielle Erasmus+ App für das Handy.

Leistungen

  • Finanzielle Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes durch Zahlung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses (Höhe abhängig vom Zielland und von der Dauer des Aufenthalts)
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (nach Absprache mit den jew. zuständigen Fachbetreuer*innen der Kliniken vor Aufenthaltsbeginn)
  • Für Studierende mit "fewer opportunities" (z.B. GdB ab 20% oder chronische Erkrankung sowie Studierende mit Kind(ern)) stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung (ca. 250,00 EUR pro Monat zusätzlich)
  • Für den vereinbarten Studiengang werden von der Gasteinrichtung keine Hochschulgebühren (für Studium, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labors und Bibliotheken, usw.) erhoben.
  • Green Travel Grant: Zukünftig Zuschüsse für nachhaltiges Reisen „green travel“ (ca. 50,00 EUR zusätzlich für Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel)
  • Zuschüsse für Sprachkurse zur Vorbereitung des Erasmus-Aufenthaltes
  • Erstattung der Kosten für einen Visumsantrag (sofern notwendig)
  • Möglichkeit einer Beurlaubung während des Auslandsstudiums
  • Digitalisierung: Vereinfachung der Dokumentation durch digitale Dokumente (z.B: OLA), App, Moodle Kurs, etc.
  • Trainings zur interkulturellen Kommunikation am TUM Sprachenzentrum
  • In der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, Sprachkurs, kultureller Angebote etc. vor Ort;
  • Studierende können für den Erasmus+ Auslandsaufenthalt Auslands-BAföG in Anspruch nehmen.
  • Zinsgünstiges Bankdarlehen bei komplettem Masterstudium im europäischen Ausland: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/programmlinien/foerderung-von-mobilitaet/de/45634-erasmus-masterdarlehen/

In der Datei Übersicht aller Partneruniversitäten der TUM School of Medicine and Health finden Sie eine Zusammenfassung aller aktuellen Partneruniversitäten im Professional Profile Medicine mit einem direkten Link zu deren Webseiten und Studienangebot.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für das Erasmus+ SMS Programm im Professional Profile Medicine wird über das Student Office am Campus MRI der TUM School of Medicine and Health abgewickelt. Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung, zum Auswahlverfahren sowie zur späteren Vorbereitung auf Ihren Erasmus+ SMS Auslandsaufenthalt finden Sie auf dieser Webseite.

Wichtige Informationen zu den einzelnen Erasmus+ Partneruniversitäten (insbesondere Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoing-Studierender), finden Sie auch in der Online Datenbank:

  • Öffnen Sie bitte die Online-Datenbank;
  • wählen Sie das gewünschte Programm („Erasmus Studies / Studium SMS“) und den relevanten Fachbereich (Subject area: "MH Medicine");
  • wählen Sie aus der angezeigten Liste Ihre Wunschuniversität aus, indem Sie auf "More Details" klicken;
  • unter dem Reiter „Travel Reports“ finden Sie die Erfahrungsberichte  ehemaliger Outgoing-Studierender an der jeweiligen Partnerhochschule.

Herr Nicolas Pensel studierte an der TU Humanmedizin und gehörte zu den Correspondents, die im Rahmen von „studieren weltweit -  ERLEBE ES!“ regelmäßig über ihre Auslandsaufenthalte berichtet haben. Er verbrachte einen Erasmus-Aufenthalt in Barcelona und hat darüber auf seiner Profilseite geschrieben.

 

Vor der Bewerbung

Die TUM School of Medicine and Health kooperiert im Professional Profile Medicine (ehem. Studiengang Humanmedizin) derzeit mit 30 Partneruniversitäten in 17 europäischen Ländern. Eine detaillierte Übersicht mit Links zum Studienangebot sowie mit den Informationen zum jew. notwendigen Sprachniveau finden Sie in der untenstehenden Datei zum Download.

Für alle Partneruniversitäten haben wir für Sie auch eine Übersicht mit praktischen Informationen unserer ehemaligen Medizin-Outgoing-Studierenden zusammengestellt. (Hinweis: Um auf alle pdf-Dateien zugreifen zu können, müssen Sie sich vorab in mediTUM mit Ihren Zugangsdaten anmelden!)

Die Auswahl der Partneruniversitäten sollten Sie nach fachlichen Gründen und vorhandenen Kenntnissen in deren Vorlesungs- bzw. Unterrichtssprache vornehmen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse liegen bei den meisten Partneruniversitäten i.d.R. auf Niveau B1 (Ausnahmen siehe Datei Übersicht der Partneruniversitäten).

Den Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts bestimmen Sie eigenständig und dieser ist abhängig von:

  • Ihrem individuellen Studienverlauf,
  • Ihrer individuellen Studienplanung (z.B. Doktorarbeit, 2. Staatsexamen etc.) und
  • Ihrem Auslandsvorhaben und Ihrer Motivation.

Hinweis: Die Schweiz ist derzeit nicht an Erasmus+ Programm beteiligt. Der Bewerbungsablauf erfolgt dennoch wie bei Erasmus+. Studierende erhalten hier jedoch keinen Erasmus+ Mobilitätszuschuss sondern ein Stipendium der Schweizer Gasthochschule über das Swiss-European Mobility Programme.

Voraussetzungen

Von der Bewerbung bis zur Teilnahme

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren wird im Professional Profile Medicine über das Student Office am Campus MRI der TUM School of Medicine and Health abgewickelt. Die Auslandsbeauftragte des Student Offices am Campus MRI entscheidet anhand festgelegter Kriterien über die Auswahl der Studierenden.

1. Bewerbungsfrist

Wenn Sie am Erasmus+ SMS Programm im akademischen Jahr 2024/25 (Winter- und/oder Sommersemester) teilnehmen möchten, bewerben Sie sich bitte bis 15. Januar 2025 (12:00 Uhr Mittags!).

2. Bewerbungsunterlagen

Bewerben Sie sich innerhalb des offiziellen Bewerbungszeitraums vom 1. Dezember 2024 bis 15. Januar 2025 (12:00 Uhr Mittags!) über das Online-Bewerbungsportal. Den Link zum Online Portal finden Sie auf der Erasmus+ Webseite des TUM Global & Alumni Offices.

Die Anmeldung zum Online-Bewerbungsportal erfolgt mit Ihrer TUM-Kennung (z.B. ga99xyz). Registrieren Sie sich nur einmal mit einer einzigen E-Mail Adresse.

Bitte laden Sie die Unterlagen dieser Checkliste im Online-Bewerbungsportal hoch. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Merkblatt zu den gültigen Sprachnachweisen sowie den Auswahlkriterien.

Verwenden Sie bitte ausschließlich das Bewerbungsformular über den o.g. Link. Das Formular ist nur auf Englisch verfügbar. Wenn Sie alte (deutsche) Formulare verwenden, kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden.

3. Auswahlkriterien

Die Kriterien für die Auswahl/Platzvergabe finden Sie hier.

4. Zeitplan

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025 um 12:00 Uhr Mittags. Ob und an welcher Universität Sie einen Erasmus+ Studienplatz erhalten, erfahren Sie vrsl. Mitte März 2025 in einer Zu- bzw. Absage per E-Mail.

5. Bewerbung an der Partneruniversität

Nach erfolgreicher Nominierung durch die Auslandsbeauftragte müssen Sie sich ab Mitte/Ende März selbstständig bei der Partneruniversität bewerben bzw. anmelden. Hierfür gelten je nach Partneruniversität individuelle Fristen, über die Sie sich direkt auf den Webseiten der Partneruniversität informieren müssen (Links hierzu finden Sie auch in der Übersicht der Partneruniversitäten).

Bitte beachten Sie: Die Nominierung für einen Erasmusplatz erfolgt vorbehaltlich der Akzeptanz der Gasthochschule. Die letztgültige Entscheidung über die Akzeptanz Ihrer Bewerbung liegt demnach bei der Partneruniversität.

6. Restplätze für das Erasmus+ SMS Programm

Sollten sie die Bewerbungsfrist zum 15. Januar verpasst haben, können sich Studierende ab Mitte März 2025 für Restplätze bewerben. Dazu bitte eine formlose E-Mail schreiben an: international.med.sto@mh.tum.de

Wichtige Hinweise zur Bewerbung:

1. Ihre Bewerbung ist verbindlich! Bitte überlegen Sie sich vor Ihrer Bewerbung gut, ob Sie auch wirklich ins Ausland gehen möchten und können. Eine spätere Absage Ihres Platzes ist mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Sollten Sie Ihren Platz tatsächlich wieder absagen müssen, bitten wir Sie, Kommilitonen zu finden, die diesen Platz übernehmen möchten. Ansonsten muss der Platz verfallen.

2. Wir versuchen, Ihnen Ihre Erst- oder Zweitwahl zu ermöglichen. Leider ist das, gerade bei beliebten Zielen, aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Plätze nicht immer möglich. Daher sind Sie gebeten, vier Wunschziele anzugeben. Bitte seien Sie sich bei der Bewerbung darüber im Klaren, dass es durchaus vorkommen kann, dass Sie einen Platz in der Stadt Ihrer Zweit- oder Drittwahl, oder bei besonders beliebten Destinationen, auch Viertwahl erhalten.

7. Online Learning Agreement (OLA)

Das Online Learning Agreement (OLA) ist eine Auflistung der Kurse, die Sie planen, an der Gastuniversität zu belegen. Das OLA ist u.U. bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuniversität auszufüllen, spätestens aber vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

Das OLA dient als Grundlage für die spätere Anerkennung von Leistungen, die sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt eigeninitiativ beantragen können/müssen. Näheres zu Anerkennungen finden Sie hier.

Vorbereitung auf das Auslandsstudium

Online Learning Agreement und Anerkennung

Alle wichtigen Details und Informationen zum Erasmus+ Online Learning Agreement (OLA) sowie zum Prozedere der Anerkennung finden Sie hier.

Beurlaubung

Für die Dauer des Auslandsaufenthalts ist es möglich, sich bei der Abteilung Studium der TUM für maximal zwei Semester beurlauben zu lassen. Der Antrag auf Beurlaubung muss jeweils vom Beginn der Rückmeldefrist bis zum ersten Vorlesungstag gestellt werden.

Hinweis: Der Studentenwerksbeitrag und der „Semesterticket-Solidarbeitrag“ müssen auch bei einer Beurlaubung entrichtet werden.

Grundsätzlich können während eines Urlaubssemesters nur Wiederholungsprüfungen (in unbegrenzter Anzahl) abgelegt werden. Prüfungswiederholungsfristen werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen bzw. verlängert. Eine eventuelle Verlängerung ist generell beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen. Urlaubssemester zählen grundsätzlich nicht als Fachsemester.

Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich per Formular bei der Abteilung Studium der TUM zu stellen. Alle Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie unter: www.tum.de/studium/im-studium/beurlaubung/

Finanzierung

Grundsätzlich ist jeder Erasmusplatz mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss (Erasmus+ Stipendium) verbunden. Die Höhe des Erasmus+ Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Zielland und wird in zwei Raten ausgezahlt. Die erste Rate wird - idealerweise - vor dem Auslandsaufenthalt ausgezahlt, sofern Sie das Grant Agreement und das Online Learning Agreement (Before the Mobility) eingereicht, sowie nach Aufforderung den OLS-Sprachtest absolviert haben. Die erste Rate beträgt 70 Prozent des maximalen Erasmus+ Zuschusses.

Die zweite Rate wird nach Ihrem Auslandsaufenthalt ausgezahlt und richtet sich nach der tatsächlichen Aufenthaltsdauer in Tagen. Voraussetzung dafür ist die Abgabe folgender Unterlagen: Aufenthaltsbestätigung der Gastuniversität („Confirmation of Stay“), Notenübersicht („Transcript of Records“) der Gastuniversität, Course-Alignment, EU-Survey Bericht und ein frei formulierter Erfahrungsbericht. Außerdem müssen Sie den OLS-Sprachtest nach Mobilität durchführen, sofern Sie diesen vor der Mobilität absolvieren mussten.

Einzelheiten zu den Länderkategorien, der Höhe der Tagessätze sowie der Auszahlungsraten entnehmen Sie bitte der Webseite des TUM Global & Alumni Offices.

Achtung: Sollten Sie schon einmal am Erasmus-Programm teilgenommen haben oder ein anderes Stipendium der EU erhalten, bitten wir Sie, das Erasmus+ Team des TUM Global & Alumni Offices zu kontaktieren. Das Gleiche gilt wenn Sie ein anderes Stipendium einer öffentlichen oder privaten Organisation erhalten, da diese sich manchmal ausschließen.

Studierende können für den Erasmus-Auslandsaufenthalt einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Die Freibeträge der Eltern sind beim Auslands-BAföG höher, als beim Inlands-BAföG. Auch wenn man kein Inlands-BAföG bekommt, ist es trotzdem ratsam, einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen bzw. den Bedarf zu errechnen, da eine Förderung trotzdem möglich sein kann. Eine Bescheinigung für das Auslands-BAföG erhalten die Studierenden vom Erasmus+ team des TUM Global & Alumni Offices. Informationen: www.auslandsbafoeg.de/

Versicherung

Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden und Sie sind selbst dafür verantwortlich für ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland zu sorgen. Bitte vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig über die für Ihren Auslandsaufenthalt erforderlichen Versicherungen zu erkundigen: Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, ggf. Unfall- und Reiseversicherung etc.. Das Studentenwerk München bietet eine Rahmen-Unfallversicherung für Studierende. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: https://www.studentenwerk-muenchen.de/ueber-uns/unfallversicherung-fuer-...

In allen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt die Europäische Versicherungskarte (European Health Insurance Card), die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Ob Sie bereits eine solche Karte besitzen, erkennen Sie an den EU-Sternchen auf der Rückseite Ihrer normalen  Krankenversicherungskarte.

Privatversicherte sollten sich vor der Abreise mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, um den Umfang des Versicherungsschutzes im Ausland zu klären.

Sie haben ansonsten auch die Möglichkeit, über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-versicherung sowie Reisegepäckversicherung abzuschließen (Tarif 726). Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.daad.de/versicherung/de/

Neu: Für das Visum zur Einreise in die Türkei benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung (mit minimaler Abdeckung) auf türkischer Sprache: http://www.intl.boun.edu.tr/?q=public-health-insurance-students-countries-have-agreements-turkey

Visum

Die Frage, ob ein TUM-Studierender ein Visum für einen Erasmus-Studienaufenthalt benötigt, hängt sowohl von der Staatsangehörigkeit dieses TUM-Studierenden als auch vom Status des Gastlandes und von Dauer und Zweck des Aufenthaltes ab.

Für Staatsangehörige aus EU- oder EFTA-Ländern sind Aufenthalte im EU-Raum generell unproblematisch. Außerhalb der EU (z.B. Türkei) müssen Sie jedoch in der Regel bei Aufenthalten zu Studienzwecken ein Visum beantragen. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig beim Konsulat Ihres Gastlandes. Reisen Sie nicht ohne entsprechendes Visum (also auch kein Touristenvisum, das später nicht verlängert werden kann) ein.

Staatsangehörige aus einem EU-Drittland benötigen meist auch für Studienaufenthalte innerhalb weiterer Länder der EU ein Visum für das entsprechende Land. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim jeweiligen Konsulat. Bitte konsultieren Sie auch das KVR, um dafür zu sorgen, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland seine Gültigkeit behält.

Wichtig: Bitte kaufen Sie Ihr Flugticket erst wenn Sie sicher sind, dass Ihr Visumantrag erfolgreich ist. Seitens der TUM kann Ihr Visaprozess leider nicht beschleunigt werden.

Wenn sich Mehrkosten wegen eines Visumantrags ergeben, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 200€ beim Erasmusbüro unter tumerasmus@zv.tum.de beantragen. Reichen Sie dafür das entsprechende Antragsformular sowie die Rechnungskopie per E-Mail bis Ende April ein.

Wohnungssuche

Informationen zum Wohnraum am Zielort erhalten Sie meist zusammen mit den Hinweisen zur Bewerbung/Anmeldung direkt von der Gastuniversität. Bei einigen Gastuniversitäten können Sie sich direkt für einen Wohnheimplatz bewerben, bei anderen wiederum ist Ihre eigene Initiative gefragt. Ansprechpartner sind jedoch in jedem Fall die Erasmus-Koordinatoren an der Gasthochschule.

Hilfreiche Informationen zum Wohnraum finden Sie außerdem in den Erfahrungsberichten der TUM-Studierenden, die bereits im Ausland waren, unter: https://tum.moveon4.de/publisher/1/eng

Oft sind auch die Facebook-Seiten der örtlichen ESN-Sections hilfreich: http://esn.org/

Während des Auslandsstudiums

Verlängerung / Verkürzung des Aufenthaltes

Eine Verlängerung eines bereits begonnenen Aufenthalts ist grundsätzlich möglich, wenn der neue Aufenthaltszeitraum durch das Bilateral Agreement abgedeckt ist. Die Vereinbarung über die Verlängerung muss zwischen Heimat- und Gasthochschule vor dem ursprünglich geplanten Ende des laufenden Aufenthalts getroffen werden. Konkret heißt das, dass Sie unverzüglich, jedoch spätestens bis 4 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Ende Ihres Aufenthalts (laut Grant Agreement) die Gasthochschule, die Auslandsbeauftragte und das Erasmus+ team des TUM Global & Alumni Offices über Ihr Interesse an einer Verlängerung informieren.

Sofern Restmittel vorhanden sind, wird den Studierenden für die Verlängerungsmonate ein zusätzlicher Erasmus-Zuschuss gewährt.

Die Verlängerung muss sich unmittelbar an den ursprünglichen Aufenthalt anschließen (Feiertage und Universitätsferien gelten dabei nicht als Unterbrechung). Die Dauer des Gesamtaufenthalts darf  nicht über das Ende des Förderjahres (31.05.) hinausgehen. Über die Zeit der Verlängerung muss das Learning Agreement geändert werden und die gesamte Dauer muss im Transcript of Records und in der Aufenthaltsbestätigung („Confirmation of Stay“) vermerkt sein.

Verkürzungen bzw. Rücktritte oder Absagen müssen der Auslandsbeauftragten und dem Erasmus+ Team des TUM Global & Alumni Offices unverzüglich, aber spätestens bis 4 Wochen vor dem ursprünglichen Enddatum (laut Grant Agreement), gemeldet werden. Dabei reicht es, wenn der/die Studierende es mit Angabe des Grundes per E-Mail mitteilt. Das Stipendium wird entsprechend auf die Förderrate des verkürzten Aufenthalts gekürzt. Wenn der Rücktritt/die Verkürzung noch vor der Auszahlung der ersten Rate des Stipendiums mitgeteilt wird, kann eine nachträgliche Rückzahlung des Erasmus-Zuschusses verhindert werden.

Nach dem Aufenthalt

Anerkennung

Für die abschließende Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen müssen Sie nach Ihrer Rückkehr mit den Fachbetreuern der jeweiligen Kliniken sowie bei Gesamtleistungen auch mit dem Landesprüfungsamt für Humanmedizin Kontakt aufnehmen. Nähere Details zum Anerkennungs-Prozedere finden Sie hier. Hierfür ist die Vorlage eines offiziellen Leistungsnachweises (z. B. ein von der Gasthochschule erstelltes Transcript of Records) und der Vorab-Äquivalenzbescheinigung(en), die Sie vor der Abreise erhalten haben, für die anzuerkennenden Leistungen erforderlich.