PJ Außerhalb Europas: Allgemein
Allgemeine Informationen
Organisation in Eigeninitiative
Wer sich entschließt ein oder mehrerer Tertiale im Ausland zu absolvieren, muss vor allem eines mitbringen: Eigeninitiative. Denn die Organisation des PJ-Tertials erfolgt auf eigene Verantwortung und muss individuell an die jeweilige ausländische Einrichtung angepasst werden. Die PJ-Tertiale im Ausland werden zudem außerhalb von Kooperationen organisiert, weshalb sich Studierende selbstständig um eine Stelle an geeigneten Kliniken im Ausland bemühen müssen.
Wenn Sie Ihr PJ-Tertial eigenständig organisieren, lesen Sie sich bitte im Vorfeld die vorgenannten Informationen zu den Richtlinien und Anerkennung gründlich durch! Allgemeine Informationen zum Praktischen Jahr erhalten Sie auf mediTUM im Bereich Praktisches Jahr. Weiterführende Informationen finden Sie darüber hinaus im Leitfaden "Checkliste und Informationen, M3" auf der Webseite des Prüfungsamts für Humanmedizin an der Technischen Universität München.
Frühzeitige Planung
Auch im Ausland gilt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gerade Schweizer Kliniken sind oftmals bereits auf Jahre hin "ausgebucht" – ein Auslands PJ will somit gut und frühzeitig geplant werden. Wir empfehlen Ihnen eine Vorlaufzeit von mind. 6 - 12 Monaten.
Frau Freese vom Team International stellt Ihnen für Ihre Bewerbungen gerne Empfehlungsschreiben aus. Bitte schreiben Sie hiefür eine E-Mail an: empfehlungsschreiben.mec.med@tum.de Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail nachfolgende Informationen an, ohne diese ansosonsten Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden kann: Name, Geburtsdatum/Ort, aktuelles Semster, Land/Sprache der Gasteinrichtung und den genauen Zeitraum Ihres geplanten Auslandsaufenthaltes.
Folgende Punkte müssen Sie bei einem PJ-Aufenthalt im Ausland beachten:
- Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Tertiale erfolgt über das Prüfungsamt für Humanmedizin an der Technischen Universität München. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Leitfaden "Checkliste und Informationen, M3", der Ihnen auf der oben verlinkten Webseite zum Download zur Verfügung steht.
- Bei dem ausländischen Universitätsklinikum bzw. dem ausländischen Lehrkrankenhaus muss es sich um eine vom Prüfungsamt anerkannte Einrichtung handeln.
- Sämtliche Kliniken weltweit, die grundsätzlich als PJ-Ausbildungsstätte geeignet sind, werden in einer PJ-Liste Ausland zusammengefasst. An dieser Auflistung orientiert sich auch das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM.
- ACHTUNG! Bitte beachten Sie: Die PJ-Liste Ausland gibt lediglich darüber Auskunft, ob das betreffende Krankenhaus grundsätzlich als PJ-Ausbildungsstätte geeignet ist. Ob ein Tertial anerkannt wird, hängt jedoch davon ab, ob das PJ regulär abgeleistet wurde und ob auch alle formalen Kriterien erfüllt wurden (vgl. hierzu den Leitfaden Checkliste und Informationen M3 des TUM Prüfungsamtes für Humanmedizin). Daher ist es auch nicht möglich, ein PJ vor Antritt anerkennen zu lassen!
- Werden die Pflichttertiale Chirurgie und/oder Innere Medizin im Ausland absolviert, so muss dies entsprechend als „Chirurgie“ bzw. „Innere Medizin“ auf der PJ-Bescheinigung ausgewiesen werden! Bescheinigungen mit Teilfächern wie „Kardiovaskuläre Chirurgie“, „Hämatologie“ o.ä. sind für die Pflichttertiale nicht zulässig.
- Die jeweiligen Zeitvorgaben für das PJ in Deutschland sind auch im Ausland anzuwenden – eine beliebige Splittung der Tertiale in Einzelwochen ist nicht möglich. Kann das ausgewählte Klinikum beispielsweise nur 12 Wochen Chirurgie anbieten, d.h. die geforderten 16 Wochen Chirurgie können nicht in dieser Ausbildungsstätte erreicht werden, wird das gesamte Tertial nicht anerkannt, da eine Splittung in 12 und 4 Wochen nicht zulässig ist.
- Hinweis zum Versicherungsschutz: Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über die TU München bzw. das TUM MRI versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Ggf. müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) abschließen.
- Wichtig: Bitte beachten Sie immer auch die formale Voraussetzung, dass Sie bei einem Auslandstertial auf Ihrer PJ Bescheinigung einen Klinik-Stempel mit Fachgebietsangabe und ein Universitätssiegel benötigen und klären dies unbedingt im Vorfeld ab: sowohl mit der Klinik, in die Sie gehen möchten, als auch mit der zuständigen Universität!
Schicken Sie uns Ihren Erfahrungsbericht!
Sie planen, einen Teil Ihres PJ im Ausland zu verbringen oder waren bereits für ein oder mehrere Tertiale in einem anderen Land?
Bitte teilen Sie nach dem Auslandsaufenthalt Ihre Erfahrungen mit anderen Studierenden und nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um unseren Erfahrungsbericht PJ im Ausland auszufüllen!