Mutterschutz

Seit dem 1.1.2018 gibt es Neuerungen im Mutterschutzgesetz. Unter anderem ist festgelegt, dass das Mutterschutzgesetz jetzt auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen gilt. Hier haben die Schwangeren und Stillenden ein Recht auf eine Beratung bezüglich ihrer Gefährdungen am Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz. Zusätzlich möchten wir Sie bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft über mögliche Gefahren am Arbeits- bzw. Studienplatz informieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben.

Bei Schwangerschaft oder Stillzeit wird in der Betriebsmedizin eine Mutterschutzberatung durchgeführt.