Anerkennung: TUMexchange und Free Mover Studienaufenthalte

Allgemeines zur Anerkennung und Vorgehensweise vor Beginn des Auslandsaufenthaltes

Um Kurse aus dem Auslandssemester anerkennen zu lassen, müssen Sie eine sogenannte 1:1-Anerkennung bei der verantwortlichen Klinik / beim zuständigen Lehrstuhl beantragen. Dabei werden die ausländischen Kurse von den jew. zuständigen Fachbetreuer/innen auf ihre inhaltliche Gleichwertigkeit hin überprüft und direkt als äquivalent zu TUM-Kursen anerkannt. 

Im Falle von TUMexchange oder Free Mover Auslandsaufenthalten kann der Antrag auf 1:1 Anerkennung erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Siehe hierzu das Prozedere, wie es in der zweiten Infobox weiter unten beschrieben ist. 

Es können leider keine generellen Aussagen dazu getroffen werden, ob und welche Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt werden können, da diese Entscheidung allein bei den verantwortlichen Kliniken / beim zuständigen Lehrstuhl liegt. 

Die Chancen auf Anerkennung sind jedoch umso größer, je ähnlicher die Veranstaltung im Ausland derjenigen an der TUM ist. Achten Sie also darauf, dass der (zeitliche) Umfang (SWS, ECTS) der ausländischen Lehrveranstaltungen mit dem (zeitlichen) Umfang der Lehrveranstaltungen an der TUM übereinstimmt, bzw. im Ausland nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Lehrinhalte bzw. die Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.

Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung nur möglich ist, wenn der entsprechende TUM-Kurs Teil Ihres Studiengangs Humanmedizin ist (vgl. Studienbaum in mediTUM). Zudem darf die Prüfungsleistung noch nicht an der TUM abgelegt worden sein.

Kümmern Sie sich im Vorfeld, vor Beginn des Auslandsaufenthaltes um die Zusammenstellung von Informationen zu den Lehrinhalten, Lernzielen, (zeitlichem) Umfang (SWS, ECTS) etc. der einzelnen, ausländischen Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität. --> Informationen finden Sie i.d.R. auf den Webseiten der Partnerunis und / oder bei den Koordinatoren vor Ort.

Informieren Sie sich hierzu auch bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte. 

Bitte senden Sie folgende Informationen über die zu prüfende Lehrveranstaltung an der Gastuniversität als Link und/oder PDF-Datei an die Fachbetreuer/innen bzw. die Kliniken (den Lehrstuhl):

  • Lehrinhalte 
  • Lernziele 
  • Angaben zum (zeitlichen) Umfang (SWS, ECTS)

NB: Der alleinige Titel einer Lehrveranstaltung bzw. ein Auszug des Stundenplans sind für die Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht ausreichend!

Die zuständigen Fachbetreuer/innen prüfen diese Informationen und teilen Ihnen ihre Einschätzung hinsichtlich der Chancen einer Anerkennung mit. Ebenso können Sie Ihnen in diesem Zusammenhang bereits im Vorfeld die Kriterien für die Anerkennung mitteilen. 

Bitte beachten Sie: Planen Sie die Anerkennung einer ausländischen Studienleistung, so benötigen Sie in diesem Zusammenhang zwingend eine Benotung von der Partneruniversität! Nur der Nachweis über die Teilnahme an der Lehrveranstaltung reicht nicht!

Vorgehensweise / notwendige Schritte für die Anerkennung nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland ist folgendes zu tun:

1. Sie senden den jew. für die einzelne Studienleistung zuständigen Fachbetreuer*innen per E-Mail folgende Unterlagen:

  • Transcript of Records der ausländischen Partneruniversität (= offizielles Notenblatt mit Übersicht der belegten Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität bzw. Leistungsnachweise aus dem Ausland mit Noten) Hinweis: Eine Note muss vorhanden sein! Nur eine  Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend!
  • Informationen über die zu prüfende Lehrveranstaltung an der Gastuniversität als Link und/oder PDF-Datei, u.a.:
    • Lehrinhalte
    • Lernziele
    • Angaben zum (zeitlichen) Umfang der Lehrveranstaltung (SWS, ECTS)
  • Finale Äquivalenzbescheinigung (= Bestätigung über die Gleichwertigkeit einer ausländischen Studienleistung; siehe untenstehende, zum Download zur Verfügung stehende Datei!):
    • Sie füllen für jede Studienleistung eine Finale Äquivalenzbescheinigung aus, z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie. Die Formulierung muss dabei genau dem Titel der Studienleistung entsprechen, wie er in der Leistungsübersicht in mediTUM aufgeführt ist.
    • Erkennen die jew. Fachbetreuer/innen die inhaltliche Gleichwertigkeit der ausländischen Studienleistung an, werden sie die Finale Äquivalenzbescheinigung abzeichnen und abstempeln.

2. Teilstudienleistung

Die von den Fachbetreuer/innen unterschriebenen Finalen Äquivalenzbescheinigungen senden Sie anschließend an den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de) und bitten um Eintragung der anerkannten Teilstudienleistung in Ihre Leistungsübersicht in mediTUM.

3. Gesamtstudienleistung

Lassen Sie sich jedoch eine Gesamtstudienleistung anerkennen, die aus mehreren Teilstudienleistungen besteht, muss dies vom Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern anerkannt werden. Bitte beachten Sie: die meisten Blockpraktika (aber nicht alle) entsprechen z.B. einer Gesamtstudienleistung.

Bevor Sie sich dazu an das Landesprüfungsamt wenden, müssen Sie auch hier im Vorfeld die Unterschriften der jew. Fachbetreuer/innen auf den Finalen Äquivalenzbescheinigungen einholen. Die Formulierung muss auch hier genau dem Titel der Studienleistung in mediTUM enstprechen.

Anschließend wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern und reichen dort folgende Unterlagen ein:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung / Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)
  • Physikumszeugnis (Kopie)
  • Immatrikulationsnachweis der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
  • Transcript of Records der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
  • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (= Finale Äquialenzbescheinigungen), unterschrieben von den jew. Fachbetreuer*innen
  • Learning Agreement oder Acceptance Letter (Kopie)
  • ausgefülltes Antragsformular des Landesprüfungsamtes (s.u.)
  • ggf. Übersetzungen von nicht deutschsprachigen Unterlagen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher

Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Anerkennungsprozedere sowie das Antragsformular.

Kosten: derzeit 30,- € pro Anerkennungsbescheid
E-Mail-Kontakt: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

Hinweis: Wird Ihnen ein Gesamtstudienleistung anerkannt, erhalten Sie keine Note, trotz Note aus dem Ausland. Eine Note erhalten Sie nur, wenn sämtliche Teilstudienleistungen einzeln benotet wurden.

Im Anschluss kontaktieren Sie bitte den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de), damit dieser die Gesamtstudienleistung in mediTUM eintragen kann.

Zusammenfassung

Teilstudienleistung und Gesamtstudienleistung:

--> Immer zuerst die jew. zuständigen Fachbetreuer/innen kontaktieren: diese müssen die Gleichwertigkeit der ausländischen Studienleistung prüfen und anerkennen und auf der Finalen Äquivalenzbescheinigung unterschreiben

1. Teilstudienleistung:

z.B. Praktikumstag Palliativmedizin --> Sie senden die von den Fachbetreuer/innen unterschriebene Finale Äquivalenzbescheinigung an den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de) und dieser trägt die anerkannte Teilstudienleistung in Leistungsübericht in mediTUM ein.

Ausländische Note muss dabei umgerechnet/übernommen werden. --> Grundlage: z.B. Notenschlüssel/-legende auf Transcript of Records                

2. Gesamtlstudienleistung:

z.B. Blockpraktikum Chirurgie --> Sie wenden sich mit den von den jew. Fachbetreuer/innen unterschriebenen Finalen Äquivalenzbescheinigungen an das Landesprüfungsamt für Humanmedizin für die finale Anerkennung; Hinweis: das LPA  vergibt keine Note, nur „bestanden/nicht bestanden“.

Anschließend senden Sie die Bestätigung vom Landesprüfungsamt an den Studierendensupport (support.sto@mh.tum.de) und dieser trägt die anerkannte Gesamtstudienleistung in Leistungsübericht in mediTUM ein.