Prozedere Anerkennung: TUMexchange und Free Mover Studienaufenthalte

Allgemeines zur Anerkennung

Es können leider keine generellen Aussagen dazu gemacht werden, ob Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt werden, da diese Entscheidung bei den einzelnen Fachbetreuern der jew. Lehrveranstaltungen liegt. Aber grundsätzlich sind die Aussichten auf eine Anerkennung recht gut, wenn man einige Punkte beachtet.

Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte.

Informieren Sie sich bei Ihrer Partneruniversität / Gasteinrichtung über die jew. Lehrveranstaltungen (Zeitumfang, Inhalte). So können Sie diese mit den Lehrveranstaltungen an der TUM vergleichen und die Fachbetreuer darüber informieren und befragen.

Suchen Sie vor Ihrer Abreise die Fachbetreuer der jew. Lehrveranstaltungen auf, die Sie sich an der TUM nach der Rückkehr aus dem Ausland anerkennen lassen möchten. So können Sie die Chancen einer Anerkennung abschätzen und erfahren, welche Kriterien für die Anerkennung verlangt werden. Endgültig kann die Frage nach der Anerkennung erst nach Ihrer Rückkehr in Einzelabsprache mit den jew. Fachbetreuern geregelt werden, indem diese Ihnen die sogenannte Finale Äquivalenzbescheinigung unterschreiben.

Die Chancen auf Anerkennung sind umso größer, je ähnlicher die Lehrveranstaltung im Ausland derjenigen an der TUM ist. Achten Sie also darauf, dass der zeitliche Umfang, Praktikumstage, Seminare usw. mit denen an der TUM übereinstimmen, bzw. im Ausland nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Fachinhalte, Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.

Eine Note muss vorhanden sein! Nur ein Schein über die Teilnahme reicht nicht!

Vorgehensweise / notwendige Schritte für die Anerkennung

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland ist Folgendes zu tun:

1. Sie suchen die jew. zuständigen Fachbetreuer*innen der einzelnen Fächer mit den folgenden Unterlagen auf:

  • Transcript of Records (= offizielles Notenblatt mit Übersicht der belegten Fächer an der Partneruniversität bzw. Leistungsnachweise und Scheine aus dem Ausland / Learning Agreement mit Note, Noten evtl. übersetzt ins deutsche Notensystem). Hinweis: Eine Note muss vorhanden sein! Nur ein Schein über die Teilnahme reicht nicht!
  • Informationen über Themengebiete und Zeitumfang der Vorlesungen, Seminare, Praktika (falls vorhanden), z.B. Ausdruck aus dem Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Partnerhochschule
  • Finale Äquivalenzbescheinigung über den Leistungsnachweis (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe unten zum Download zur Verfügung stehende Datei!): Sie füllen für jede (Teil-)Leistung aus dem Ausland eine Finale Äquivalenzbescheinigung aus, z.B. eine für die Klausur Pädiatrie und eine für das Blockpraktikum Pädiatrie. Die Formulierung muss dabei genau dem Titel des Moduls/Fachs entsprechen, wie er in der Leistungsübersicht in mediTUM aufgeführt ist. Erkennen die jew. Fachbetreuer*innen die Leistung an, werden sie die Finale Äquivalenzbescheinigung abzeichnen und abstempeln.

2. Teilleistung

Mit der Finalen Äquivalenzbescheinigung suchen Sie Herrn Dr. Volkmann vom Studierendensupport auf und lassen die anerkannte Teilleistung in mediTUM in Ihre Lesitungsübersicht als bestanden eintragen.

3. Gesamtleistung

Lassen Sie sich jedoch eine Gesamtleistung anerkennen, z.B. ein gesamtes Fach, das aus mehreren Teilleistungen besteht, muss dies vom Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern anerkannt werden. Die meisten Blockpraktika (aber nicht alle) entsprechen z.B. einer Gesamtleistung.

Bevor Sie sich dazu an das Landesprüfungsamt wenden, müssen Sie auch hier im Vorfeld die unterschriebenen Finalen Äquivalenzbescheinigungen bei den jew. Fachbetreuer*innen einholen. Die Formulierung muss auch hier genau dem Namen des Titels in der Leistungsübersicht in mediTUM enstprechen.

Anschließend wenden Sie sich an das Landesprüfungsamt für Humanmedizin der Regierung von Oberbayern und reichen dort folgende Unterlagen ein:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung / Studienverlaufsbescheinigung (Kopie)
  • Physikumszeugnis (Kopie)
  • Immatrikulationsnachweis der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
  • Transcript of Records der ausländischen (Partner-)Universität (Kopie)
  • Gleichwertigkeitsbescheinigungen (= Finale Äquialenzbescheinigungen), unterschrieben von den jew. Fachbetreuer*innen
  • Learning Agreement oder Acceptance Letter (Kopie)
  • ausgefülltes Antragsformular des Landesprüfungsamtes (s.u.)
  • ggf. Übersetzungen von nicht deutschsprachigen Unterlagen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher

Auf der Homepage der Regierung von Oberbayern finden Sie alle weiterführenden Informationen zum Anerkennungsprozedere sowie das Antragsformular.

Kosten: derzeit 30,- € pro Anerkennungsbescheid
E-Mail-Kontakt: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de

Hinweis: Wird Ihnen ein Gesamtleistungsnachweis anerkannt, erhalten Sie keine Note für diesen Schein, trotz Note aus dem Ausland. Eine Note erhalten Sie nur, wenn sämtliche Teilleistungsnachweise einzeln benotet wurden.

Im Anschluss kontaktieren Sie bitte Dr. Volkmann (TUM MEC), damit er die Gesamtleistung in MediTUM eintragen kann.

Zusammenfassung

Teilleistung und Gesamtleistung:

--> Immer erst zum Lehrstuhl bzw. zu den jew. Fachbetreuern gehen: diese müssen die Gleichwertigkeit der Leistung anerkennen und bestätigen, dass die Leistung erbracht wurde (= Gleichwertigkeitsbescheinigung, siehe Download oben)

1. Teilleistung: (z.B. nur Klausur); Lehrstuhl muss Note umrechnen/übernehmen. --> Grundlage: z.B. Notenschlüssel/-legende auf Transcript of Records

Bsp.: Es handelt sich um eine Teilleistung: z.B. Praktikumstag Palliativmedizin --> Sie können mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde kommen und er trägt die Leistung in mediTUM ein.                

2. Gesamtleistung/ganzer Schein: Lehrstuhl/Fachbetreuer bestätigt nur, „Leistung wurde erbracht“. Student muss zum Landesprüfungsamt für Medizin: dieses vergibt keine Note, nur „bestanden/nicht bestanden“.

Bsp: Es handelt sich um einen Gesamtschein, z.B. Blockpraktikum Chirurgie --> Hier müssen Sie mit der Gleichwertigkeitsbescheinigung erst zum Landesprüfungsamt und lassen sich die Leistung anerkennen. Anschließend bringen Sie die Bestätigung vom Landesprüfungsamt zu Dr. Volkmann in die Sprechstunde und er trägt die Leistung in mediTUM ein.