Gesplittetes Tertial im Praktischen Jahr

Liebe PJ-Studierende, Es besteht die Möglichkeit, ein PJ-Tertial in zwei Hälften von jeweils 8 Wochen zu splitten. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Hälfte des entsprechenden Tertials im Ausland absolviert wird. Ein Splitting ausschließlich im Inland ist nicht zulässig. Die Absolvierung eines halben Tertials in allen Lehrkrankenhäusern der TUM ist jedoch erlaubt und buchbar. Das heißt, wird nur eine Hälfte des gesplitteten Tertials im Ausland absolviert, muss die zweite Hälfte entweder am Klinikum rechts der Isar oder an einem Lehrkrankenhaus der TUM absolviert werden. Folgende Kombinationen sind möglich: 8 Wochen im Ausland und 8 Wochen am Klinikum rechts der Isar oder an einem Lehrkrankenhaus der TUM jeweils 8 Wochen an zwei unterschiedlichen Universitätskliniken im Ausland Für die Anerkennung eines gesplitteten Tertials dürfen keinerlei Fehltage vorliegen; hierzu zählen auch Krankheitstage. Das Splitten eines Tertials ist während des gesamten PJ nur einmal möglich und muss eigenständig im PJ-Portal eingebucht werden. Das gesamte Tertial darf ausschließlich in einer Fachrichtung absolviert werden. Weitere Informationen finden Sie in meditum unter „Praktisches Jahr“ im PJ-Leitfaden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das PJ-Büro. 089 41406336