Unterstützungsfonds III

Das von der paritätisch besetzten Planungskommission geplante und verabschiedete Konzept enthält u. a. den Unterstützungsfonds, der derzeit 40.000 € umfasst.

Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet, um jährlich innovative Lehrprojekte finanziell unterstützen zu können. Gerne können Sie einen entsprechenden Antrag für Ihr Projekt in der Lehre an die Planungskommission stellen. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Planungskommission eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür das angehängte Formular.

UnterstützungsfondsII

Das von der paritätisch besetzten Planungskommission geplante und verabschiedete Konzept enthält u. a. den Unterstützungsfonds, der derzeit 40.000 € umfasst.

Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet, um jährlich innovative Lehrprojekte finanziell unterstützen zu können. Gerne können Sie einen entsprechenden Antrag für Ihr Projekt in der Lehre an die Planungskommission stellen. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Planungskommission eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür das angehängte Formular.

Anträge müssen bis spätestens 31.10. für eine Förderung im Folgejahr bei der Planungskommission eingegangen sein. Bitte senden Sie Ihren Antrag an Herrn Rantos (a.rantos@tum.de), der alle Anträge gesammelt an die Planungskommission weiterleitet.

Die Planungskommission entscheidet über alle eingegangenen Anträg, welche bewilligt werden und gibt Ihnen bis Ende des Jahres eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.

Unterstützungsfonds

 

Das von der paritätisch besetzten Planungskommission geplante und verabschiedete Konzept enthält u. a. den Unterstützungsfonds, der derzeit 40.000 € umfasst.

Der Unterstützungsfonds wurde eingerichtet, um jährlich innovative Lehrprojekte finanziell unterstützen zu können. Gerne können Sie einen entsprechenden Antrag für Ihr Projekt in der Lehre an die Planungskommission stellen. Der Antrag muss in schriftlicher Form bei der Planungskommission eingehen. Bitte verwenden Sie hierfür das angehängte Formular.

Aktuelle Hinweise zu den Vorlesungsaufzeichnungen im SoSe 2022

Termine (HS A und B), die NICHT aufgezeichnet werden

Folgende Themen werden nicht aufgezeichnet, da die Dozierenden aktiv der Aufzeichnung widersprochen haben.

Die Liste aktualisiert sich laufend, auch werden Änderungen z. B. durch Dozierendenwechsel berücksichtigt.

 

Wo wird aufgezeichnet?

Alle Vorlesungen, die in HS A, B, C und D stattfinden werden aufgezeichnet und sofern eine Zustimmungserklärung der Dozierenden vorliegt, veröffentlicht.

Die Veranstaltungen Dermatologie und Klinische Umweltmedizin finden im Hörsaal F am Biederstein statt, in dem auch aufgezeichnet werden kann.

Die Vorlesung Kinderheilkunde 2 findet im HS in Schwabing statt. Auch dort wird aufgezeichnet.

Allgemeiner WICHIGER Hinweis:

Da wir mit unterschiedlichen Plattformen arbeiten, dauert die Bereitstellung etwas länger. Bitte rechnen Sie damit, dass die Bereitstellung erst 1 - 3 Tage nach Veranstaltung erfolgen kann.

Anrechnung Lehrexport

Begründung zur Anrechnung von Lehrexport: Neben der Lehre an unserer eigenen Fakultät wird von diversen Lehrstühlen, z.T. in beträchtlichem Umfang, Lehre an anderen Fakultäten der TUM geleistet. Der Landesführungsbetrag der Fakultät für Medizin ist zweckgebunden und darf daher grundsätzlich nur für die Lehre der Studierenden der Fakultät für Medizin verwendet werden. Erbrachten Lehrexport müsste eigentlich die „importierende“ Fakultät vergüten und nicht wir als die exportierende Stelle. Eine solche Vergütung wird seitens der TUM jedoch abgelehnt. Um den Lehrexport, der im Aufwand natürlich der Lehre in unserer Fakultät gleichzusetzen ist, dennoch zu honorieren, wurde entschieden, auch diese Stunden in gewissem Umfang in die lehrbasierte LOM zu integrieren.

Die Fakultät orientiert sich in Bezug auf die Höhe der Vergütung von Lehrexport an der Vergütung von Lehraufträgen und in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit an den in anderen Fakultäten üblichen Dokumentationsregeln.

WICHTIG: Die Lehrleistung des Studienganges Humanmedizin MUSS von jeder Abteilung / Institut / Klinik unterschrieben zum Fristende bei TUM MEC eingereicht werden. Geschieht dies nicht, wird die abgebildetet Lehre zum Stichtag abgelegt - Änderungen werden dann nicht mehr angenommen.

Die Einreichung von Lehrexport hingegen ist freiwillig -  somit kann jede Abteilung / Klinik / Institut selbst entscheiden, ob Sie diesen einreichen oder nicht.

Anrechnung Lehrexport

Begründung zur Anrechnung von Lehrexport:

Wahlfach Gefäßrekonstruktive Therapieverfahren

In der Notaufnahme trifft man oft auf gefäßchirurgische Notfälle. Venenthrombosen, akute Gefäßverschlüsse oder komplexe Aortendissektionen sind wichtige Krankheitsbilder, die ein schnelles Handeln erfordern.  Wer sich für die Grundlagen und Behandlung von gefäßchirurgischen Krankheitsbilder interessiert ist hier richtig! Während die Gefäßchirurgie im Lehrplan eher am Rande vertreten ist tirfft man im ärztlichen Alltag häufig auf "gefäßchirurgische" Probleme,  da dieses Fach die Schnittstelle zwischen der Inneren Medizin und Chirurgie bietet.

Famulaturen

Liebe Studierende,

die Änderung laut ÄAppO für das Ableisten der Famulaturen wurde angepasst. Beachten Sie bitte unseren Famulaturwegweiser unter meditum > Studium > Famulatur > Famulaturwegweiser, Punkt: 1.3 Fragen bitte an g.weiss@tum.de