PJ: Europa

Allgemeine Informationen

Organisation in Eigeninitiative

Wer sich entschließt ein oder mehrerer Tertiale im Ausland zu absolvieren, muss vor allem eines mitbringen: Eigeninitiative. Denn die Organisation des PJ-Tertials erfolgt auf eigene Verantwortung und muss individuell an die jeweilige ausländische Einrichtung angepasst werden. Die PJ-Tertiale im Ausland werden zudem außerhalb von Kooperationen organisiert, weshalb sich Studierende selbstständig um eine Stelle an geeigneten Kliniken im Ausland bemühen müssen.

Wenn Sie Ihr PJ-Tertial eigenständig organisieren, lesen Sie sich bitte im Vorfeld die vorgenannten Informationen zu den Richtlinien und Anerkennung gründlich durch! Allgemeine Informationen zum Praktischen Jahr erhalten Sie auf mediTUM im Bereich Praktisches Jahr. Weiterführende Informationen finden Sie darüber hinaus im Leitfaden "Checkliste und Informationen, M3" auf der Webseite des Prüfungsamts für Humanmedizin an der Technischen Universität München.

Frühzeitige Planung

Auch im Ausland gilt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gerade Schweizer Kliniken sind oftmals bereits auf Jahre hin "ausgebucht" – ein Auslands PJ will somit gut und frühzeitig geplant werden. Wir empfehlen Ihnen eine Vorlaufzeit von mind. 6 - 12 Monaten.

Befürwortungsschreiben für Ihre Auslandsaufenthalte erhalten Sie vom Student Office - Campus MRI. Dazu schreiben Sie bitte eine E-Mail an: international.med.sto@mh.tum.de. Damit Ihre E-Mail bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen die nachfolgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • aktuelles Fachsemster

Bitte beachten Sie, dass unser Student Office aus Kapazitätsgründen nur noch ein allgemeines, standardisiertes Schreiben ausstellen kann, welches das Ableisten von  PJ-Aufenthalten im Ausland grundsätzlich befürwortet und genehmigt. Es gibt daher keine länderspezifischen Schreiben mehr.

Spezielle Empfehlungssschreiben können wir hingegen nicht (mehr) ausstellen, da diese eine persönliche Bekanntschaft erfordern und somit individuell, gemäß den Anforderungen der anfragenden Institution, von Hochschullehrenden oder Dozierenden der School erstellt werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Folgende Punkte müssen Sie bei einem PJ-Aufenthalt im Ausland beachten:

  • Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Tertiale erfolgt über das Prüfungsamt für Humanmedizin an der Technischen Universität München. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Leitfaden "Checkliste und Informationen, M3", der Ihnen auf der oben verlinkten Webseite zum Download zur Verfügung steht.
  • Bei dem ausländischen Universitätsklinikum bzw. dem ausländischen Lehrkrankenhaus muss es sich um eine vom Prüfungsamt anerkannte Einrichtung handeln.
  • Sämtliche Kliniken weltweit, die grundsätzlich als PJ-Ausbildungsstätte geeignet sind, werden in einer PJ-Liste Ausland zusammengefasst. An dieser Auflistung orientiert sich auch das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM.
  • ACHTUNG! Bitte beachten Sie: Die PJ-Liste Ausland gibt lediglich darüber Auskunft, ob das betreffende Krankenhaus grundsätzlich als PJ-Ausbildungsstätte geeignet ist. Ob ein Tertial anerkannt wird, hängt jedoch davon ab, ob das PJ regulär abgeleistet wurde und ob auch alle formalen Kriterien erfüllt wurden (vgl. hierzu den Leitfaden Checkliste und Informationen M3 des TUM Prüfungsamtes für Humanmedizin). Daher ist es auch nicht möglich, ein PJ vor Antritt anerkennen zu lassen!
  • Werden die Pflichttertiale Chirurgie und/oder Innere Medizin im Ausland absolviert, so muss dies entsprechend als „Chirurgie“ bzw. „Innere Medizin“ auf der PJ-Bescheinigung ausgewiesen werden! Bescheinigungen mit Teilfächern wie „Kardiovaskuläre Chirurgie“, „Hämatologie“ o.ä. sind für die Pflichttertiale nicht zulässig.
  • Die jeweiligen Zeitvorgaben für das PJ in Deutschland sind auch im Ausland anzuwenden – eine beliebige Splittung der Tertiale in Einzelwochen ist nicht möglich. Kann das ausgewählte Klinikum beispielsweise nur 12 Wochen Chirurgie anbieten, d.h. die geforderten 16 Wochen Chirurgie können nicht in dieser Ausbildungsstätte erreicht werden, wird das gesamte Tertial nicht anerkannt, da eine Splittung in 12 und 4 Wochen nicht zulässig ist.
  • Hinweis zum Versicherungsschutz: Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über die TU München bzw. das TUM MRI versichert. Den Versicherungsstatus im Ausland müssen Sie im Vorfeld mit der jeweiligen ausländischen Einrichtung klären. Ggf. müssen Sie vor Ihrer Abreise die entsprechenden Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) abschließen.
  • Wichtig: Bitte beachten Sie immer auch die formale Voraussetzung, dass Sie bei einem Auslandstertial auf Ihrer PJ Bescheinigung einen Klinik-Stempel mit Fachgebietsangabe und ein Universitätssiegel benötigen und klären dies unbedingt im Vorfeld ab: sowohl mit der Klinik, in die Sie gehen möchten, als auch mit der zuständigen Universität!

Erfahrungsberichte

Im Rahmen des Erasmus+ SMP Programms gibt es auch  Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoing-Studierender, die vom TUM Global & Alumni Office in einer Online Datenbank gesammelt werden und die Ihnen zur Information bei Ihren Planungen helfen können.

  • Öffnen Sie bitte die Online-Datenbank;
  • wählen Sie den relevanten Fachbereich (Subject area: "MH Medicine") aus;
  • wählen Sie aus der angezeigten Liste Ihre Wunschuniversität aus;
  • unter dem Label „Internship Reports“ finden Sie unter "More Details" die Erfahrungsberichte (ab 2016) ehemaliger Outgoing-Studierender

Förderung von Praktikums-Aufenthalten: Erasmus+ SMP und Swiss-European Mobility Programm

Das Erasmus+ SMP-Programm sowie das Swiss-European Mobility Programm stehen für Studierenden-Mobilität Praktikum. Beide Programme fördern studiumsrelevante Praktika oder eine praxisbezogene Abschlussarbeit im europäischen Ausland finanziell.

Für Medizinstudierende sind sie vor allem für das Praktische Jahr interessant, jedoch auch durchaus für längere Forschungsaufenthalte etc. Für Famulaturen sind die Programme leider nicht geeignet, da sie eine Mindestförderdauer von 60 Tagen bzw. 2 vollen Monaten voraussetzen. Beim PJ lassen sich daher auch nur ganze Tertiale fördern, keine gesplitteten Tertiale.

Das Besondere an den beiden Programmen: Mit der Universität, an der Sie sich bewerben, muss keine bilaterale (ERASMUS+) Partnerschaft bestehen. Allerdings muss die Klinik für das PJ anerkannt sein. Die Liste der akkreditierten Kliniken finden Sie hier. Auskunft dazu erteilt auch das Prüfungsamt für Medizin der TUM.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich den Praktikumsplatz selbst organisieren müssen. Sobald Ihnen die entsprechende Stelle zugesagt wurde, können Sie sich direkt bei der Schweizer Hochschule um finanzielle Unterstützung bewerben.

Das Swiss-European Mobility Programm bietet Studierenden der TUM Förderungsmöglichkeiten für ein Praktikum oder eine praxisbezogene Abschlussarbeit in der Schweiz. Da die Gelder von den Schweizer Universitäten direkt vergeben werden, sind häufig nur Förderungen für Praktika und Abschlussarbeiten an den Hochschulen selbst möglich – beispielsweise in deren Hochschullabors und Universitätskliniken.