Allgemeines zur Anerkennung
Allgemeines zur Anerkennung
Es können leider keine generellen Aussagen dazu gemacht werden, ob Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt werden, da diese Entscheidung bei den einzelnen Fachbetreuern der jew. Lehrveranstaltungen liegt. Aber grundsätzlich sind die Aussichten auf eine Anerkennung recht gut, wenn man einige Punkte beachtet.
Informieren Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei ehemaligen Outgoing-Studierenden und lesen Sie deren Erfahrungsberichte.
Informieren Sie sich bei Ihrer Partneruniversität / Gasteinrichtung über die jew. Lehrveranstaltungen (Zeitumfang, Inhalte). So können Sie diese mit den Lehrveranstaltungen an der TUM vergleichen und die Fachbetreuer darüber informieren und befragen.
Suchen Sie vor Ihrer Abreise die Fachbetreuer der jew. Lehrveranstaltungen auf, die Sie sich an der TUM nach der Rückkehr aus dem Ausland anerkennen lassen möchten. So können Sie die Chancen einer Anerkennung abschätzen und erfahren, welche Kriterien für die Anerkennung verlangt werden. Endgültig kann die Frage nach der Anerkennung erst nach Ihrer Rückkehr in Einzelabsprache mit den jew. Fachbetreuern geregelt werden, indem diese Ihnen die sogenannte Finale Äquivalenzbescheinigung unterschreiben.
Die Chancen auf Anerkennung sind umso größer, je ähnlicher die Lehrveranstaltung im Ausland derjenigen an der TUM ist. Achten Sie also darauf, dass der zeitliche Umfang, Praktikumstage, Seminare usw. mit denen an der TUM übereinstimmen, bzw. im Ausland nicht weniger gemacht wird. Ebenso sollten die Fachinhalte, Vorlesungs- und Seminarthemen ähnlich sein.
Eine Note muss vorhanden sein! Nur ein Schein über die Teilnahme reicht nicht!