Anrechnung Lehrexport

Begründung zur Anrechnung von Lehrexport: Neben der Lehre an unserer eigenen Fakultät wird von diversen Lehrstühlen, z.T. in beträchtlichem Umfang, Lehre an anderen Fakultäten der TUM geleistet. Der Landesführungsbetrag der Fakultät für Medizin ist zweckgebunden und darf daher grundsätzlich nur für die Lehre der Studierenden der Fakultät für Medizin verwendet werden. Erbrachten Lehrexport müsste eigentlich die „importierende“ Fakultät vergüten und nicht wir als die exportierende Stelle. Eine solche Vergütung wird seitens der TUM jedoch abgelehnt. Um den Lehrexport, der im Aufwand natürlich der Lehre in unserer Fakultät gleichzusetzen ist, dennoch zu honorieren, wurde entschieden, auch diese Stunden in gewissem Umfang in die lehrbasierte LOM zu integrieren.

Die Fakultät orientiert sich in Bezug auf die Höhe der Vergütung von Lehrexport an der Vergütung von Lehraufträgen und in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit an den in anderen Fakultäten üblichen Dokumentationsregeln.

WICHTIG: Die Lehrleistung des Studienganges Humanmedizin MUSS von jeder Abteilung / Institut / Klinik unterschrieben zum Fristende bei TUM MEC eingereicht werden. Geschieht dies nicht, wird die abgebildetet Lehre zum Stichtag abgelegt - Änderungen werden dann nicht mehr angenommen.

Die Einreichung von Lehrexport hingegen ist freiwillig -  somit kann jede Abteilung / Klinik / Institut selbst entscheiden, ob Sie diesen einreichen oder nicht.