Famulatur im Kontext der Covid 19 Situation

  • Famulaturen am MRI und unseren Lehrkrankenhäusern sind möglichst weiterzuführen (durch Ministerium offiziell bestätigt).
  • Famulaturen sollten auf der Basis einer individuellen Abwägungsentscheidung der jeweiligen Einrichtung fortgeführt und neu angetreten werden können (Absprache/Entscheidungen direkt über die jeweiligen Einrichtungen). Folgende Kriterien sollten dabei für die Entscheidung maßgeblich sein, wobei zusätzlich der Ausbildungsstand des jeweiligen Studierenden zu berücksichtigen ist: möglicher Kontakt mit Risikogruppen sowie Tätigkeitsprofil und Einsatzmöglichkeiten während der Famulatur
  • Bisher noch keine offizielle Regelung durch das Landesprüfungsamt (LPA) hinsichtlich Corona-bedingter-Fehlzeiten und auch Einsatz von Famulanten ohne direkten Patientenkontakt – Anfrage von Fakultät an das LPA, bisher aber keine Antwort.
  • Das Landesprüfungsamt (LPA) der Regierung von Oberbayern hat uns jetzt leider mitgeteilt, dass Famulaturen in der Vorlesungszeit (ab 20.04.2020) nur dann "angerechnet" werden, wenn der komplette Lehrbetrieb eingestellt wird.
    • Wenn aber - wie geplant - Online-Kurse etc. (keine Präsenzlehre vor Ort) stattfindet, dann ist der Lehrbetrieb (laut LPA) ja nicht komplett eingestellt und daher können dann auch keine Famulaturen abgeleistet werden.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, denn diese ist weder in unserem, noch Ihrem Sinne und ganz sicher auch nicht der jetzigen Situation angemessen.