Wahlpflichtfächer - Prozess für Neuantrag

Wie werden neue Wahlpflichtfächer in das Curriculum implementiert?

Spezifika V Prozess Wahlfächer (aus Richtlinien LOM)

 

Grundsätzlich

 

  • Die in der SO unter Anlage 2 gelisteten Wahlfächer (WF) sind, sofern diese durchgeführt werden, ein Teil der Pflichtlehre und werden entsprechend abgebildet und angerechnet (siehe auch ÄAppO §2 Abs. 8).

  • Wahlfächer bestehen aus mindestens 20 UE und dauern nicht länger als ein Semester. Die Leistungen werden benotet.

 

Neuaufnahme / Streichung

Alle 3 Jahre wird die Liste der WF in der SO überarbeitet (Neuaufnahmen bzw. Streichungen). Eine Veränderung in kürzeren Intervallen ist aufgrund des aufwendigen Verfahrens zur Änderung der SO nicht sinnvoll. Weiterhin entspricht ein 3-jährliches Intervall dem Studierenden-Zyklus an unserer  Fakultät.  Bzgl.  einer  Neuaufnahme  bzw.  Streichung von WF gelten folgende Regeln:

Neuaufnahme

  • Bis zum Jahresende im vorhergehenden akademischen Jahr muss TUM Medical Education Center ein entsprechend standardisierter Antrag vorliegen.

  • Eine Dokumentation der einmaligen Durchführung als Fakultativer  Kurs muss vorliegen (Durchführung & Evaluation).

  • Beurteilung durch die Curriculumskommission und auf deren Vorschlag Beschluss im Fakultätsrat zur Aufnahme.

Streichung

  • Die Durchführung der WF wird dokumentiert. Ein WF wird nur durchgeführt bei 3 oder mehr Anmeldungen.

  • Sollte 3 Jahre in Folge keine Durchführung zustande kommen, wird dieses WF aus der SO gestrichen.