Gesplittetes Tertial im Praktischen Jahr

Liebe PJ-Studierende,

Splitting im Praktischen Jahr Es besteht die Möglichkeit ein PJ-Tertial in zwei Hälften von je 8 Wochen zu splitten. Voraussetzung ist, dass zumindest eine Hälfte des entsprechenden Tertials im Ausland verbracht wird. Ein Splitting im Inland ist nicht zulässig und eine Absolvierung eines halben Tertials in einem unserer Lehrkrankenhäuser der TUM, ist auch nicht zulässig und buchbar.. Sofern nur eine Hälfte des gesplitteten Tertials im Ausland verbracht wird, sind als Ausbildungsstätte für die zweite Hälfte, Einrichtungen des Klinikums rechts der Isar zu wählen. Somit bestehen folgende Variationen von Splittungen:· 8 Wochen im Ausland und 8 Wochen im Klinikum rechts der Isar oder · 2 x 8 Wochen an verschiedenen Universitätskrankenhäusern im Ausland. Bei der Anerkennung eines gesplitteten Tertials ist es notwendig, dass kein Fehltag - dazu zählen auch Krankheitstage - vorhanden ist. Das Splitten eines Tertials ist nur einmalig für das gesamte PJ möglich und muss im PJ-Portal.de von Ihnen eingebucht werden. Es darf das gesamte Tertial nur in einer Fachrichtung absolviert werden. Beachten Sie bitte unter meditum > Praktisches Jahr,  den PJ-Leitfaden oder senden Ihre Fragen an das PJ-Büro.