PJ-Bescheinigungen

Liebe PJ-Studierende, (immatrikuliert TU-München)
PJ-Bescheinigung innerdeutsch im Rahmen der PJ-Mobilität:
Die Regierung von Oberbayern (LPA) hat uns informiert, dass bei der PJ-Bescheinigung innerdeutsche PJ-Mobilität, der Klinikstempel oder Kliniksiegel mit der Unterschrift des ausbildenden Arztes zu versehen ist. Ein zusätzliches Fakultätssiegel ist nicht erforderlich.
Später muss im Prüfungsamt der Buchungsbescheid aus dem PJ-Portal.de und die PJ-Bescheinigungen übereinstimmen und verpflichtend vorgelegt werden.
Sollte in der bundesweiten Bewerberplattform (www.PJ-Portal.de) die Zieluniversität/ Klinikum

nicht enthalten sein, muss die Zusage (Klinik und PJ-Fach) der Universität  mit eingereicht und als Inland im PJ-Portal.de eingebucht werden. Es wird die PJ-Bescheinigung der TU-München bestätigt.

PJ-Bescheinigung im Ausland:
Erforderlich sind Fakultätssiegel, Klinikstempel oder Kliniksiegel mit der Unterschrift des ausbildenden Arztes.
Es wird die PJ-Bescheinigung der Heimatuniversität TUM verwendet.

PJ-Bescheinigung Klinikum rechts der Isar und deren akademischen Lehrkrankenhäuser:
Es wird die PJ-Bescheinigung der TUM mit Klinikstempel oder Kliniksiegel und der Unterschrift des ausbildenden Arztes verlangt, sowie der identische Buchungsbescheid aus dem PJ-Portal.
Ein zusätzliches Fakultätssiegel ist nicht erforderlich.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an das PJ-Büro > g.weiss@tum.de