Zeugnis Famulus Französisch

Zeugnis Famulus Spanisch

Famulaturzeugnisse

Famulaturzeugnisse

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur portugiesisch

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur italienisch

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur spanisch

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur französisch

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur englisch

Beiblatt zu Anlage 6 - Famulatur englisch

Wichtige Info

Siehe veröffentlichten Famulaturwegweiser unten!

Werden Ihre Fragen durch den Famulaturwegweiser nicht geklärt, wenden Sie sich am besten direkt an das medizinsiche Prüfungsamt (2.OG im LuTZ, Nigerstraße 3). Da ja dort auch die Famulaturbescheinigungen überprüft werden, kann man Ihnen dort auch genau sagen, was in besonderen Fällen zu beachten ist.

PJ-Liste anerkannter Auslandskliniken

Sämtliche Kliniken weltweit, die grundsätzlich als PJ-Ausbildungsstätte geeignet sind, werden in einer PJ-Liste anerkannter Auslandskliniken zusammengefasst (siehe untenstehende Datei als pdf-Download). An dieser Auflistung orientiert sich auch das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM.

Bitte um Beachtung: Die Einrichtungen auf der PJ Auslandsliste sind grundsätzlich (sofern nichts anderes aufgeführt ist) für die Pflichttertiale Innere Medizin und Chirurgie anerkannt. Sollte ein bestimmtes Fach neben der Klinik aufgeführt sein, ist nur dieses Fach anerkannt. Für Wahltertiale muss grundsätzlich immer ein Antrag auf Äquivalenz gestellt werden.

Ist die ausl. Wunschklinik nicht auf der PJ-Liste anerkannter Auslandskliniken aufgeführt, prüfen Sie bitte auch die zusätzliche, vom TUM MEC anerkannte Excelliste "Äquivalenz-Zusatzliste - TUM anerkannt" (vgl. untenstehende Datei als pdf-Download)!

Ob ein Tertial anerkannt wird, hängt jedoch auch davon ab, ob das PJ regulär abgeleistet wurde und ob auch alle formalen Kriterien erfüllt wurden (vgl. hierzu das Merkblatt Checkliste/Informationen M3 auf der Webseite des TUM Prüfungsamts für Humanmedizin). Daher ist es generell nicht möglich, ein PJ vor Antritt anerkennen zu lassen bzw. dafür vorab eine Zusicherung zu erhalten!

Sollte ein Klinik / Einrichtung nicht auf der PJ-Liste der anerkannten Auslandskliniken aufgeführt sein, besteht die Möglichkeit einen Äquivalenzantrag zu stellen. Dies gilt auch für die Wahltertiale (wie z.B. HNO,Orthopädie, Urologie etc.), für die grundsätzlich immer ein Antrag auf Äquivalenz gestellt werden muss. Den Antrag auf Äquivalenz reichen Sie bitte beim TUM Medical Education Center ein, per E-Mail an: international.mec.med@tum.de. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die dafür notwendigen Unterlagen, die Ihnen untenstehend zum Download zur Verfügung stehen:

  • Formblatt Antrag Äquivalenzbescheinigung
  • Checkliste Antrag Äquivalenzbescheinigung

Achtung: Bitte beachten Sie immer auch die formale Voraussetzung, dass Sie bei einem Auslandstertial auf Ihrer PJ Bescheinigung einen Klinik-Stempel mit Fachgebietsangabe UND ein medizinisches Universitätssiegel benötigen und klären dies unbedingt im Vorfeld ab: sowohl mit der Klinik, in die Sie gehen möchten, als auch mit der zuständigen Universität!