Informationen zum PJ-Reife OSCE
Informationen zum PJ-Reife OSCE
Was ist der PJ-Reife OSCE?
Im Wintersemester 2025/26 findet der PJ-Reife OSCE am Mittwoch, den 11.02.2026 und Donnerstag, den 12.02.2026 statt. Ihren Termin entnehmen Sie bitte Ihrem Stundenplan. Bitte beachten Sie, dass es hier aufgrund von Ausbuchungen noch zu Verschiebungen kommen wird. Halten Sie sich daher vorerst diese Tage frei.
Geprüft werden klinisch-praktische Fertigkeiten, die Sie für Ihre Tätigkeit im PJ und für Ihre spätere ärztliche Tätigkeit beherrschen müssen. Dazu zählen u.a. Untersuchungstechniken, Anamneseerhebung, prä- und postoperatives Stationsmanagement, ärztliche Gesprächsführung, sowie praktische Fertigkeiten in den Bereichen Hygiene und Notfallmedizin.
Was wird geprüft?
Nahezu alle Inhalte sind in den Pflichtmodulen des MTC (Hygiene Basic und Advanced, Stationsmanagement Basic und Advanced, Akute Lebensgefahr Basic, Ärztliche Gesprächsführung) sowie in verschiedenen Untersuchungskursen (z.B. Untersuchungstechniken Innere Medizin I, Innere Medizin Bedside-Kurs) bzw. Praktika (z.B. Notfallpraktikum) abgebildet. Die Lernziele, die im PJ-Reife OSCE abgeprüft werden, sind in einem eigenen Dokument zusammengefasst, dieses können Sie unten auf dieser Seite downloaden.
Ausgehend von diesen Lernzielen wurden verschiedene Prüfungsstationen konstruiert. Entsprechend dem Prüfungsmodus eines OSCEs werden 6 Stationen à 7 Minuten und eine Station à 16 Minuten Prüfungszeit absolviert. Die Prüfung wird benotet, die Bestehensgrenze wird bei 60% liegen.
Was muss ich mitnehmen?
Bitte bringen Sie mit:
Arztkittel
Stethoskop
Studierendenausweis
gültigen Lichtbildausweis
Sollten Sie in diesem Semester nicht am PJ-Reife OSCE teilnehmen können, müssen Sie sich bis 11. Januar 2026 ausbuchen lassen. Senden Sie hierfür eine E-Mail an support.sto@mh.tum.de . Bitte beachten Sie, dass Sie den PJ-Reife OSCE im darauffolgenden Semester nachholen müssen. Gleiches gilt im Falle einer Krankheit. Es besteht Attestpflicht.
Kontaktperson(en):
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an support.sto@mh.tum.de wenden.
Fakultative Lehre und PJ-Lehre Richtlinien
PJ-Lehre:
Anrechnungsmodalitäten:
Die Veranstaltungen werden den beteiligten Dozenten und damit den entsprechenden Einrichtungen angerechnet.
Strukturierte Lehre in Einrichtungen: Anrechnung mit einem Faktor von 0,3 unter folgenden Bedingungen zur Einhaltung der qualitativen Mindestanforderungen:
Einbuchung der PJ-Studierenden in die jeweiligen laufenden PJ-Kurse der Klinik auf MediTUM durch die Lehr-/PJ-Verantwortlichen
Fakultative Lehre
Anrechnungsmodalitäten:
Unter Berücksichtigung der Medizindidaktik, des Integrationsgedankens aller Fächer und der hohen Bedeutung einer differenzierten Profilbildung unserer School MH, soll die fakultative Lehre mit dem Faktor 0,3 in der Lehrleistung berücksichtigt werden. Es gelten die folgenden Bedingungen zur Einhaltung der qualitativen Mindestanforderungen:
- Kurzer Konzeptantrag anhand des Formulars „FLV_Antrag_NEU_juli2018" (für neue FLV, siehe unten)
- Prüfung des Konzeptes durch das Student Office MRI
- Nachweis der Durchführung (Mindestteilnehmerzahl ≥5 Studierende, die Studierenden buchen sich selbst über MediTUM ein)
- Evaluationsergebnisse
- Wird ein Kurs 3 Semester in Folge nicht angeboten oder kommt wegen zu geringer TN-Zahl nicht zustande, wird er ab dem darauffolgenden Semester nicht mehr in den Kurskatalog (=Kursverwaltung MediTUM) aufgenommen
- Grundsätzlich kann nach einer erfolgreichen Durchführung die Eignung als Wahlfach aktiv überprüft werden. Jedes Wahlfach muss vor Aufnahme in die SO eine einmalige Durchführung als „Fakultativer Kurs“ durchlaufen (siehe auch Prozess Wahlfächer unter: https://www.meditum.med.tum.de/de/content/wahlpflichtf%C3%A4cher-prozess...)
Neuanträge sind jederzeit aufs nächste Semester möglich. Wobei als Deadline zur Einreichung an das Student Office MRI Ende Juni fürs WS und Ende Januar fürs SS festgelegt ist. Nach Genehmigung des Antrages, kann der Kurs ab dem nächsten Semester offiziell durchgeführt werden.
Ein solcher Antrag ist nur notwendig, wenn Sie möchten, dass der fakultative Kurs oder die Veranstaltung im PJ in die LOM eingeht bzw. durch MediTUM unterstützt wird (Kursverwaltung, Evaluation etc.). Natürlich können Sie auch ohne Antrag weiterhin fakultative Kurse oder PJ-Veranstaltungen anbieten, allerdings ist dann weder eine Anrechnung auf LOM noch die Unterstützung durch MediTUM möglich.
Änderung der Richtlinien zur Lehrleistungsdokumentation!
Liebe Lehrbeauftragte,
seit 23.03.2022 gilt die Version 3 der Richtlinien zur Lehrleistung. Ab sofort kann auch digitale Lehre in Form von Flipped / Converted Classroom für die Lehrleistung separat ausgewiesen und angerechnet werden.
Euer Team von TUM MEC und dem Student Office
Nach dem Aufenthalt
Für die abschließende Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen müssen Sie nach Ihrer Rückkehr mit den Fachbetreuern der jeweiligen Kliniken sowie bei Gesamtleistungen auch mit dem Landesprüfungsamt für Humanmedizin Kontakt aufnehmen. Nähere Details zum Anerkennungs-Prozedere finden Sie hier. Hierfür ist die Vorlage eines offiziellen Leistungsnachweises (z. B. ein von der Gasthochschule erstelltes Transcript of Records) und der Vorab-Äquivalenzbescheinigung(en), die Sie vor der Abreise erhalten haben, für die anzuerkennenden Leistungen erforderlich.
Während des Auslandsstudiums
Verlängerung / Verkürzung des Aufenthaltes
Eine Verlängerung eines bereits begonnenen Aufenthalts ist grundsätzlich möglich, wenn der neue Aufenthaltszeitraum durch das Bilateral Agreement abgedeckt ist. Die Vereinbarung über die Verlängerung muss zwischen Heimat- und Gasthochschule vor dem ursprünglich geplanten Ende des laufenden Aufenthalts getroffen werden. Konkret heißt das, dass Sie unverzüglich, jedoch spätestens bis 4 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Ende Ihres Aufenthalts (laut Grant Agreement) die Gasthochschule, die Auslandsbeauftragte und das Erasmus+ team des TUM Global & Alumni Offices über Ihr Interesse an einer Verlängerung informieren.
Sofern Restmittel vorhanden sind, wird den Studierenden für die Verlängerungsmonate ein zusätzlicher Erasmus-Zuschuss gewährt.
Die Verlängerung muss sich unmittelbar an den ursprünglichen Aufenthalt anschließen (Feiertage und Universitätsferien gelten dabei nicht als Unterbrechung). Die Dauer des Gesamtaufenthalts darf nicht über das Ende des Förderjahres (31.05.) hinausgehen. Über die Zeit der Verlängerung muss das Learning Agreement geändert werden und die gesamte Dauer muss im Transcript of Records und in der Aufenthaltsbestätigung („Confirmation of Stay“) vermerkt sein.
Verkürzungen bzw. Rücktritte oder Absagen müssen der Auslandsbeauftragten und dem Erasmus+ Team des TUM Global & Alumni Offices unverzüglich, aber spätestens bis 4 Wochen vor dem ursprünglichen Enddatum (laut Grant Agreement), gemeldet werden. Dabei reicht es, wenn der/die Studierende es mit Angabe des Grundes per E-Mail mitteilt. Das Stipendium wird entsprechend auf die Förderrate des verkürzten Aufenthalts gekürzt. Wenn der Rücktritt/die Verkürzung noch vor der Auszahlung der ersten Rate des Stipendiums mitgeteilt wird, kann eine nachträgliche Rückzahlung des Erasmus-Zuschusses verhindert werden.