Erinnerung an Stundenplanüberprüfung und Laufzettel ausdrucken
Liebe Studierende, am Montag, den 13. April 2026 beginnt die Vorlesungszeit des neuen Semesters.
Wir bitten Sie – wie eigentlich in jedem Semester – jetzt nochmals Ihre Stundenpläne mit den jeweiligen allgemeinen Stundenplänen (https://www.meditum.med.tum.de/de/content/stundenpl%C3%A4ne-und-klausurp...) abzugleichen.
Es besteht die Möglichkeit, ein PJ-Tertial in zwei Hälften von jeweils 8 Wochen zu splitten. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Hälfte des entsprechenden Tertials im Ausland absolviert wird. Ein Splitting ausschließlich im Inland ist nicht zulässig. Die Absolvierung eines halben Tertials in einem Lehrkrankenhaus der TUM ist jedoch erlaubt und buchbar.
bei einem PJ-Tertial im Ausland dürfen Sie auch Fehltage nehmen.
Es stehen Ihnen für das gesamte PJ 30 Fehltage zu und Sie dürfen bis max. 20 Fehltage in einem Tertial nehmen.
Bei einem gesplitteten Tertial ist kein(e) Fehltag(e) erlaubt. Bitte klären Sie dies mit den ausl. Klinikbeauftragten vor Ort ab.
Die PJ-Bescheinigung muss später die Tertialdaten wie unter meditum > PJ veröffentlicht aufweisen, mit Klinikstempel, Unterschrift des ausbildenden Arztes und Fakultätsiegel.(Unisiegel)
Viele Grüße TUM MEC PJ-Büro
Änderungen zur Palliativmedizin ab WS 22/23: kein Essay mehr zu erbringen
Liebe Studierende,
ab dem WS 22/23 muss die Teilleistung „Essay Palliativmedizin“ für den Leistungsnachweis „Querschnittsbereich Palliativmedizin“ nicht mehr erbracht werden - diese Teilleistung (Essay Palliativmedizin) wird ersatzlos gestrichen.
Die Note für den Leistungsnachweis QS Palliativmedizin wird dann ausschließlich über die Vorlesungsklausur zur Palliativmedizin ermittelt. Bitte reichen Sie daher ab jetzt keine Essays mehr beim Lehrbereich Palliativmedizin ein.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr MediTUM Helpdesk
Seit 2019 hat sich in den meisten Abteilungen des Klinikums rechts der Isar und den Lehrkrankenhäuser in der Durchführung des PJs etwas geändert: Die Qualität der Lehre im PJ wurde mit der Einführung der sog. Anvertraubaren Professionellen Tätigkeiten (APT) verbessert.
StudentCard Validierung jetzt endlich auch am MRI!
Seit heute, dem 22.07.2021, könnt ihr eure StudentCard im Hörsaalfoyer am Rechts der Isar validieren. Das heißt, nie mehr extra dafür in die Arcisstraße oder gar nach Garching fahren müssen!
Noch eine kleine Erinnerung: Bis zum 15. August müssen die Semestergebühren für das Wintersemester überwiesen worden sein. Habt ihr überwiesen, könnt ihr euren Ausweis verlängern lassen, sobald ihr die Mail von der TUM mit der Bestätigung des Zahlungseingangs erhalten habt.
Noch Fragen dazu? https://www.tum.de/studium/bewerbung/studentcard/
Liebe PJ-Studierende, (immatrikuliert TU-München) PJ-Bescheinigung innerdeutsch im Rahmen der PJ-Mobilität:
Die Regierung von Oberbayern (LPA) hat uns informiert, dass bei der PJ-Bescheinigung innerdeutsche PJ-Mobilität, der Klinikstempel oder Kliniksiegel mit der Unterschrift des ausbildenden Arztes zu versehen ist. Ein zusätzliches Fakultätssiegel ist nicht erforderlich.
Später muss im Prüfungsamt der Buchungsbescheid aus dem PJ-Portal.de und die PJ-Bescheinigungen übereinstimmen und verpflichtend vorgelegt werden.
Sollte in der bundesweiten Bewerberplattform (www.PJ-Portal.de) die Zieluniversität/ Klinikum