Liebe PJ-Studierende,
Splitting im Praktischen Jahr
Es besteht die Möglichkeit ein PJ-Tertial in zwei Hälften von je 8 Wochen zu
splitten. Voraussetzung ist, dass zumindest eine Hälfte des entsprechenden Tertials
im Ausland verbracht wird. Ein Splitting im Inland ist nicht zulässig und eine Absolvierung eines halben Tertials in einem unserer Lehrkrankenhäuser der
TUM, ist auch nicht zulässig und buchbar..
Sofern nur eine Hälfte des gesplitteten Tertials im Ausland verbracht wird, sind als
Ausbildungsstätte für die zweite Hälfte, Einrichtungen des Klinikums rechts der Isar
zu wählen.
Somit bestehen folgende Variationen von Splittungen: